Wien – Der Kampf gegen die explodierenden Pensionskosten erreicht eine neue Dimension! Die Bundesregierung, getrieben von Expertenwarnungen vor einer Überlastung des Staatshaushalts, schlägt ab 2026 einen neuen Weg ein. „Heute“ enthüllt exklusiv, wie die brandneue Teilpension funktioniert und was aus der bewährten Altersteilzeit wird. Der nächste große Schritt Richtung längeres Arbeiten ist gesetzt!

Pensions-Kosten: Die tickende Zeitbombe

Es ist ein offenes Geheimnis, das viele Experten seit Jahren umtreibt: Die Pensionskosten sind die größte Bedrohung für die Sanierung des aus dem Ruder gelaufenen Staatshaushalts. Die Gründe sind klar: Wir werden immer älter, während gleichzeitig weniger junge Menschen auf den Arbeitsmarkt strömen. Eine Schieflage, die Österreich vor massive Herausforderungen stellt.

Das faktische Antrittsalter soll steigen

Die Regierung hat sich daher ein klares Ziel auf die Fahnen geschrieben: Das faktische Pensionsantrittsalter muss rauf! Aktuell gehen Österreicher im Schnitt einige Jahre früher in Rente, als gesetzlich vorgesehen. Während das gesetzliche Regelpensionsalter bei 65 Jahren liegt, beträgt das faktische Antrittsalter für Männer derzeit 62,3 Jahre und für Frauen 60,2 Jahre. Eine Lücke, die geschlossen werden soll.

Frühpension erst ab 63!

Der erste Schritt in diese Richtung ist bereits eingeleitet: Das Alter für die Korridor- bzw. Frühpension wird von aktuell 62 auf schrittweise 63 Jahre angehoben. Diese Gesetzesnovelle ist ab 1. Jänner 2026 in Kraft und befindet sich bereits in der Begutachtung.

Korinna Schumann (SPÖ): „Wichtige Maßnahme für längeres Arbeiten!“

Doch der eigentliche Paukenschlag folgt jetzt: Das gänzlich neue Modell der Teilpension steht in den Startlöchern! Der entsprechende Gesetzesentwurf soll noch diese Woche in die Begutachtung geschickt und ebenfalls noch im Sommer beschlossen werden, um ab 1. Jänner 2026 in Anspruch genommen werden zu können.

Arbeits- und Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) zeigte sich überzeugt von der Neuerung: „Die Teilpension ist eine wichtige Maßnahme, um ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen länger gesund im Erwerbsleben zu halten.“ Sie erläuterte im Detail, wie das neue Modell funktionieren soll.

Schrittweise in den Ruhestand: So geht’s!

Die Teilpension verspricht mehr Flexibilität im Pensionssystem. Statt mit Erreichen des Anspruchs direkt in die volle Rente zu gehen, wird es künftig möglich sein, die Arbeitszeit zu reduzieren und vorerst nur einen Teil der Pension zu beziehen. Das Beste daran: Für das Teilzeit-Gehalt werden weiterhin Pensionsversicherungsbeiträge bezahlt, was die spätere volle Pension sogar noch erhöht!

Wichtig ist: Alle, die einen Pensionsanspruch erreichen – sei es Früh-, Schwerarbeits- oder Alterspension – können sich für eine Teilpension entscheiden.

Drei Stufen für die Arbeitszeit-Reduktion

Das Modell bietet drei Stufen der Arbeitszeit-Reduktion:

  • 25 bis 40 % weniger arbeiten: Man erhält eine Teilpension in Höhe von 25 % der Gesamtgutschrift seines Pensionskontos.
  • 41 bis 60 % weniger arbeiten: Zusätzlich zum Teilzeit-Gehalt gibt es 50 % der Pension.
  • 61 bis 75 % weniger arbeiten: Hier nimmt man 75 % der Pension und reduziert die Arbeitszeit entsprechend.

Teilpension in der Praxis: Ein Rechenbeispiel

Um das Modell greifbarer zu machen, hier eine Beispielrechnung:

  • Angenommen: Eine Person erfüllt den Anspruch auf Frühpension mit 63 Jahren.
  • Gesamt-Pensionshöhe laut Pensionskonto: 3.000 Euro.
  • Reduktion der Arbeitszeit um 50 %.
  • Die Teilpension wird dann aus 50 % des Pensionskontos gebildet.
  • Achtung: Abschläge gelten je nach Pensionsart; bei Frühpension sind das 5,1 % pro Jahr.
  • Konkret: 1.500 Euro (50 % von 3.000 Euro) minus 10,2 % Abschlag (für die zwei Jahre bis zum Regelpensionsalter 65) = 1.347 Euro Teilpension.
  • Das Gesamt-Monatseinkommen setzt sich dann aus dieser Teilpension und den 50 % Erwerbstätigkeits-Gehalt zusammen.

Das große Ziel ist klar: Menschen sollen länger im Berufsleben bleiben können, dabei aber schrittweise in den Ruhestand gleiten – mit dem zusätzlichen Vorteil, die spätere Vollpension noch aufzubessern.

„Die Teilpension trägt dazu bei, das faktische Pensionsantrittsalter anzuheben, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, und sie bringt eine höhere Pension“, resümiert Ministerin Schumann.

Altersteilzeit: Einschränkung und Harmonisierung

Parallel zur Einführung der Teilpension wird das bestehende Modell der Altersteilzeit eingeschränkt. Dies wurde unter anderem von AMS-Chef Johannes Kopf als zu teuer kritisiert. Künftig wird die Altersteilzeit von bisher fünf auf längstens drei Jahre verkürzt. Es gibt jedoch Übergangsbestimmungen bis zum Jahr 2028.

Aus dem Sozialministerium heißt es, die Altersteilzeit soll mit dem System der Teilpension „harmonisiert“ werden. Das bedeutet: Man kann die Altersteilzeit nur so lange in Anspruch nehmen, wie noch keine Teilpension möglich ist.

Neuregelung Altersteilzeit: Beispiele

  • Beispiel 1: Eine 60-jährige Person hat Anspruch auf Korridorpension mit 63 Jahren. => Altersteilzeitgeld für 3 Jahre bis zum Anspruch auf Korridorpension mit 63.
  • Beispiel 2: Eine 62-jährige Person hat keinen Anspruch auf Korridorpension. => Altersteilzeitgeld für 3 Jahre bis zum Regelpensionsalter mit 65.

Ein komplexes Puzzle für eine nachhaltige Zukunft

Ob sich tatsächlich „einige tausend“ Menschen für eine Teilpension entscheiden werden, wie VP-Klubchef August Wöginger prognostiziert, wird sich zeigen. Fest steht: Die Regierung macht ernst mit dem längeren Arbeiten. Das neue Modell der Teilpension und die Anpassung der Altersteilzeit sind Bausteine in einem komplexen Puzzle, das die Zukunft der österreichischen Pensionen sichern und den Staatshaushalt entlasten soll. Für viele Arbeitnehmer birgt es die Chance auf einen flexibleren Übergang in den wohlverdienten Ruhestand – doch die Details gilt es genau zu prüfen.

Quelle „heute.at“

Von admin

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