Knalleffekt am Sonntag in Österreich! Die Stadt Wien prescht vor und setzt als erstes Bundesland die Streichung des erhöhten Schulungszuschlags um. Was das für Mindestsicherungs-Bezieher bedeutet und warum die Bundeshauptstadt diesen Schritt geht, erfahren Sie hier.
Wien will bundesweite Lösung
Die Stadt Wien pocht schon lange auf eine österreichweit einheitliche Regelung der Mindestsicherung. Laut einer offiziellen Aussendung der Stadt sollen dabei folgende Kernpunkte im Vordergrund stehen:
- Arbeitsfähige Bezieher zum AMS: Alle arbeitsfähigen Mindestsicherungs-Bezieher sollen künftig vom Arbeitsmarktservice (AMS) betreut werden.
- Verpflichtende Integration ab Tag 1: Eine mehrjährige, verpflichtende Integrationsphase – inklusive Residenzpflicht – soll vom ersten Tag an greifen.
- Treffsichere Kinderarmutsbekämpfung: Gezielte Maßnahmen zur effektiven Bekämpfung von Kinderarmut sind ein weiteres zentrales Anliegen.
Schulungszuschlag: Ersatzlos gestrichen
Sowohl die Bundesregierung als auch die Wiener Stadtregierung haben sich bekanntlich darauf geeinigt, die Mindestsicherung auf ihre Treffsicherheit und ihre Effektivität hinsichtlich der Arbeitsmarkt-Integration zu evaluieren. Im Zuge dessen wird der erhöhte Schulungszuschlag in der Mindestsicherung, der von der vorherigen ÖVP-Grünen-Bundesregierung eingeführt wurde, nun ersatzlos abgeschafft.
Hacker: „Effekt war ohnehin fraglich“
Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) nimmt kein Blatt vor den Mund: „Dieser erhöhte Schulungszuschlag wurde vergangenes Jahr als Initiativantrag im Parlament eingebracht und damit gab es keine Möglichkeit zur Begutachtung.“ Das habe eine Bewertung der Maßnahme hinsichtlich ihrer Auswirkung auf die Arbeitsmarkt-Integration verhindert. „Hier waren wir von Anfang an skeptisch und haben deshalb auch den Konsultationsmechanismus ausgelöst“, so Hacker weiter. Er begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, die Maßnahme zu streichen, „nachdem ihr Effekt ohnehin fraglich war.“ Wien setzt die Streichung deshalb als erstes Bundesland um.
20 Millionen Euro Ersparnis jährlich für Wien
Der erhöhte Schulungszuschlag war eine Leistung des AMS, die vom Bundesgesetzgeber ohne vorherige Begutachtung beschlossen wurde. Das Ziel war, Mindestsicherungs-Bezieher für AMS-Ausbildungen zu motivieren und dies höher zu honorieren. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass diese Beträge nicht – wie sonst üblich – von der Mindestsicherung abgezogen werden dürfen. Ein nennenswerter zusätzlicher Effekt zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegration konnte jedoch nicht festgestellt werden. Die Stadt Wien begrüßt daher die Rücknahme dieser Maßnahme ausdrücklich.
Die von November 2024 bis inklusive Juni 2025 ausbezahlten erhöhten Schulungszuschläge haben der Stadt Wien bereits Mehrkosten in Höhe von 9,7 Millionen Euro verursacht. Durch die Abschaffung dieser Maßnahme werden künftig Einsparungen von rund 20 Millionen Euro jährlich erwartet.
Der Zeitplan: Beschluss diese Woche
Die notwendigen Beschlüsse auf Wiener Ebene werden bereits am 18. Juni 2025 (heute!) im zuständigen Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport gefasst. Die endgültige Entscheidung im Landtag folgt dann am 26. Juni 2025. Die Maßnahme läuft mit 30. Juni 2025 endgültig aus.
Weniger Geld, mehr Kontrolle?
Die Streichung des erhöhten Schulungszuschlags in Wien markiert einen klaren Kurswechsel in der Mindestsicherungspolitik. Während die Stadt Wien auf eine effektivere Arbeitsmarktintegration und bundesweite Einheitlichkeit drängt, müssen sich Bezieher künftig auf strengere Regeln und möglicherweise geringere finanzielle Anreize einstellen. Ob dieser Schritt tatsächlich die erhofften positiven Effekte auf dem Arbeitsmarkt erzielt, wird sich zeigen müssen.
Quelle „heute.at“