Österreichische Regeln? Fehlanzeige!

Der langersehnte Sommerurlaub steht vor der Tür, und für viele Österreicher heißt es auch heuer wieder: Ab ins Auto und rein ins Reisevergnügen! Eine aktuelle Online-Umfrage des ARBÖ bestätigt diesen Trend eindrucksvoll: Rund 45 Prozent der Befragten planen, ihren wohlverdienten Urlaub mit dem eigenen Pkw anzutreten. Dabei stehen unsere Nachbarländer ganz oben auf der Beliebtheitsskala: Deutschland, Italien und Kroatien führen das Ranking der bevorzugten Destinationen an – ein bewährtes Trio, das Jahr für Jahr die Herzen der Reisenden erobert.

Doch Vorsicht ist geboten! Was hierzulande selbstverständlich ist, kann im Ausland schnell zur Kostenfalle werden. Johann Kopinits, Leiter der Rechtsabteilung des ARBÖ, warnt eindringlich: „Wer unangenehme Überraschungen wie Geldstrafen während oder nach der Reise vermeiden will, sollte beachten, dass viele gesetzliche Bestimmungen, die in Österreich gelten, im Ausland nicht anerkannt werden.“

Pickerl-Panne im Ausland? Teure Sache!

Während das österreichische „Pickerl“ (§57a-Begutachtung) hierzulande um bis zu vier Monate überzogen werden darf, ist diese großzügige Ausnahmeregelung in den meisten anderen europäischen und außereuropäischen Ländern unbekannt. Dort gilt: Das Begutachtungsdatum darf keinen einzigen Tag überschritten werden! Ein abgelaufenes Pickerl kann im Ausland nicht nur unangenehme Kontrollen, sondern auch saftige Strafen nach sich ziehen.

Tipp: Überprüfen Sie unbedingt vor Reiseantritt, ob die Gültigkeit Ihres Pickerls den gesamten Urlaubszeitraum abdeckt!

Rote Kennzeichen? Im Ausland besser abmontieren!

Die praktischen roten Kennzeichen für Rad- und Heckträger erfreuen sich in Österreich großer Beliebtheit, ersparen sie doch das ständige Umstecken der regulären Kennzeichen. Doch Vorsicht! Diese roten Kennzeichen sind im Ausland nicht anerkannt! Wer damit unterwegs ist, riskiert Probleme mit der örtlichen Polizei.

Achtung: Für die Fahrt ins Ausland bringen Sie das weiße Kennzeichen Ihres Fahrzeugs am Heckträger an!

Digitaler Führerschein? Nur in Österreich!

Der digitale Führerschein und der digitale Zulassungsschein sind zwar praktische Helfer im Inland, doch ihre Gültigkeit endet an der österreichischen Grenze. Im europäischen und außereuropäischen Ausland sind ausschließlich der analoge Papier- oder Scheckkarten-Führerschein als Fahrberechtigung und Zulassung gültig. Lassen Sie Ihre physischen Dokumente also nicht zu Hause!

Code 111: Eine Grauzone im Ausland

Mit dem im Führerschein eingetragenen „Code 111“ dürfen Österreicher hierzulande Motorräder bis 125 ccm und einer Leistung von maximal 11 kW lenken. Doch diese praktische Berechtigung wird nicht überall anerkannt.

  • Italien & Lettland: Hier gilt der Code 111 ohne Einschränkung.
  • Portugal: Gültigkeit erst ab 25 Jahren.
  • Tschechische Republik: Nur für Fahrzeuge mit Automatikgetriebe.
  • Spanien: Gültig nach mindestens 3-jährigem Besitz der Lenkberechtigungsklasse B.

Informieren Sie sich vorab, ob Ihr „Code 111“ in Ihrem Reiseland gültig ist, um böse Überraschungen zu vermeiden!

L17 Führerschein: Grenzen der Ausbildung

Ausbildungsfahrten im Rahmen der L17-Führerscheinausbildung sind ausschließlich in Österreich zulässig. Eine Urlaubsfahrt ins Ausland wird daher nur bis zur österreichischen Grenze als Ausbildungsfahrt anerkannt. Auch nach Beendigung der Ausbildung ist die Nutzung des L17-Führerscheins im Ausland eingeschränkt: Bis zum 18. Geburtstag wird die L17-Lenkberechtigung nur in Deutschland, dem Vereinigten Königreich und Dänemark anerkannt.

Mopedführerschein (Klasse AM): Altersgrenzen beachten!

Der Führerschein der Klasse AM (Mopedführerschein) gilt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Österreich und Deutschland. In allen anderen Staaten beträgt das Mindestalter für das Lenken von Mopeds und Mopedautos mindestens 16 Jahre. Wer also mit einem 15-Jährigen und seinem Moped ins Ausland reist, sollte dies unbedingt beachten.

Informieren statt ärgern!

Johann Kopinits vom ARBÖ betont abschließend die Wichtigkeit der Vorbereitung: „Gerade in den sehr beliebten südlichen Urlaubsländern wie Kroatien, Slowenien oder Italien werden Verkehrsstrafen oft rigoros geahndet, oftmals auch erst Monate oder sogar Jahre später. Daher sollten Touristen auf geltende Rechtsvorschriften im jeweiligen Urlaubsland achten und sich im Vorfeld informieren.“

Darüber hinaus haben viele Länder auch spezielle Mitführpflichten, wie zum Beispiel Feuerlöscher oder Ersatzlampen. Ein kurzer Blick in die Reisebestimmungen des jeweiligen Landes erspart Ihnen viel Ärger und unnötige Kosten.

Quelle „heute.at

AustriaAktuell.at

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Von admin

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