ÖVP-Integrationsministerin Claudia Plakolm fordert eine Staffelung der Sozialhilfe für Großfamilien. SPÖ-Sozialministerin Korinna Schumann winkt ab und verweist auf den Verfassungsgerichtshof. Ein politisches Tauziehen um Geld und Gerechtigkeit.

„Jedes Kind ist gleich viel wert, aber nicht jedes Kind kostet gleich viel.“ Mit diesen Worten hat Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) im Gespräch mit „Heute“ eine hitzige Debatte angezettelt. Ihre Forderung: Die Sozialhilfe für Großfamilien solle gestaffelt werden, denn, so Plakolm, zu Hause würden Kinderwagen und Kleidung ja auch weitergegeben. Ein Gedanke, der in vielen österreichischen Haushalten nachvollziehbar ist, politisch aber für ordentlich Zündstoff sorgt.

Verfassungsgerichtshof als Spielverderber?

Auf der anderen Seite des Verhandlungstisches sitzt Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ). Und sie hat ein mächtiges Argument in der Hinterhand: den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Bereits 2019 kassierte dieser Teile des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes, darunter genau jene Regelungen, die gestaffelte Höchstsätze für Kinder vorsahen. Auch die Verknüpfung der Sozialhilfe mit Sprachkenntnissen wurde damals als verfassungswidrig eingestuft.

Schumanns Botschaft ist klar: Eine neue Regelung muss rechtlich halten. Die Regierung habe sich daher auf einheitliche Regeln verständigt. Das Ziel? Kinder aus der Sozialhilfe herauslösen und ihnen eine eigene Basis bieten.

Die Zwei-Säulen-Kindergrundsicherung: Das SPÖ-Modell

Hier kommt die im Koalitionsprogramm festgeschriebene „Zwei-Säulen-Kindergrundsicherung“ ins Spiel, ein Herzensprojekt der SPÖ. Die erste Säule setzt auf den Ausbau von Sachleistungen und kindgerechter sozialer Infrastruktur. Das bedeutet:

  • Kostenlose Mahlzeiten in Schulen und Kindergärten
  • Verbesserte Gesundheitsversorgung für Kinder und Jugendliche
  • Eine umfassende Kinderbetreuungs-Offensive

Die zweite Säule, etwas sperriger formuliert, betrifft die „Optimierung bestehender Transferleistungen“. Hier geht es um Anpassungen bei der Altersstaffelung der Familienbeihilfe und eine ressortübergreifende Studie, die die Vereinfachung der Leistungen prüfen soll.

Vorsichtige Töne aus der SPÖ

Korinna Schumann bleibt trotz ihrer klaren Linie vorsichtig: „Wie die Kindergrundsicherung im Detail aussehen wird, ist Sache der Verhandlungen.“ Ein offener Disput zwischen ÖVP und SPÖ, der die Frage aufwirft, wie die anderen Parteien dazu stehen.

Koalitionspartner mit unterschiedlichen Ansichten

Die Neos, kleinster Koalitionspartner, zeigen sich offen für eine „ergebnisoffene Debatte“. Eine Deckelung wollen sie „nicht von vornherein ausschließen“, verweisen auf Bundesländer, die bereits verfassungskonforme Obergrenzen mit Sachleistungen umsetzen.

Die Grünen lehnen indes beide Varianten ab. Sozialsprecher Markus Koza hält eine Obergrenze für nicht sachlich begründbar und „mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit“ verfassungswidrig. Er kontert Plakolms Idee mit der „Geschwisterstaffel“ bei der Familienbeihilfe, die genau umgekehrt funktioniert: Die Beihilfe steigt mit der Kinderanzahl.

Koza fordert „sachliche Lösungen im Kampf gegen Kinderarmut statt Stimmungsmache auf dem Rücken armutsgefährdeter Kinder“. Sein Credo: Kinderbezogene Leistungen vereinheitlichen und eine eigenständige Kindergrundsicherung schaffen, die nicht Teil der Sozialhilfe ist.

Der Streit um die Sozialhilfe für Großfamilien zeigt einmal mehr die tiefen Gräben zwischen den Regierungsparteien. Während die ÖVP auf individuelle Kosten und Eigenverantwortung pocht, setzt die SPÖ auf verfassungsrechtliche Absicherung und eine umfassende Kindergrundsicherung. Die kommenden Verhandlungen werden zeigen, ob und wie diese unterschiedlichen Ansätze unter einen Hut zu bringen sind, um eine zukunftsfähige und gerechte Lösung für alle Familien in Österreich zu finden.

Quelle „heute.at“

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Von admin

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