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Wien, Österreich – Eine schockierende Gesetzeslücke, die es unmöglich machte, den rechtmäßigen Aufenthalt von Sozialhilfeempfängern in Österreich zu überprüfen, wird nun endlich geschlossen. Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) kündigt im Interview mit dem „Kurier“ drastische Änderungen an, die nicht nur für Aufsehen sorgen, sondern auch die Debatte um das österreichische Sozialsystem neu entfachen dürften.
Das Urteil, das alles änderte
Es war ein OGH-Urteil aus dem Jahr 2018, das die Tore für eine unerwartete Situation öffnete. Seither war es den Pensionsversicherungsträgern nicht mehr gestattet, zu kontrollieren, ob Personen, die Sozialleistungen beziehen, sich überhaupt legal in Österreich aufhalten. Die Folge: Eine Grauzone, in der womöglich auch Personen im Familienverband Sozialhilfe bezogen, die keinen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus hatten.
Schumanns Klartext: „Das wird jetzt wieder möglich“
Sozialministerin Schumann, die in ihrem Ressort ohnehin mit brisanten Themen wie der Pensionsreform jongliert, nimmt sich nun dieser heiklen Angelegenheit an. „Das wird jetzt wieder möglich“, erklärt sie entschieden. Was das konkret bedeutet, ist weitreichend: „Sozialleistungen an Personen, die sich bisher im Familienverband illegal in Österreich aufgehalten haben, werden jetzt eingestellt.“
Ausgleichszulage und Familienrichtsatz im Fokus
Betroffen sind primär die Ausgleichszulage und der Familienrichtsatz. Die genaue Anzahl der Fälle, in denen diese Leistungen unrechtmäßig bezogen wurden, ist derzeit noch unklar. Gerade weil die Kontrollen bisher nicht erlaubt waren, gibt es hier keine exakten Zahlen. Die Ministerin betont jedoch: „Im Zuge der Pensionsreform ist uns aufgefallen, dass das dringend repariert gehört.“ Es ist also ein „Nebenprodukt“ der weitreichenden Pensionsreform, das nun Licht auf diese Missstände wirft.
Ein wichtiger Schritt für Fairness im Sozialsystem
Die angekündigte Gesetzesänderung ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Fairness und Transparenz im österreichischen Sozialsystem. Sie soll sicherstellen, dass Sozialleistungen ausschließlich jenen zugutekommen, die auch tatsächlich Anspruch darauf haben und sich rechtmäßig in Österreich aufhalten. Die Maßnahme von Sozialministerin Schumann dürfte nicht nur die öffentlichen Kassen entlasten, sondern auch das Vertrauen in die Integrität des Sozialsystems stärken.
Wer ins System einzahlt, soll auch davon profitieren – aber nur, wenn die Regeln eingehalten werden!
Quelle „heute.at“