Ab 1. Juli ist Schluss mit gratis Fahrten zur Therapie. Die ÖGK führt den Selbstbehalt ein. Wer draufzahlt und wer nicht, erfahren Sie hier.

Wien – Ab gestern dem 1. Juli 2025 gibt es eine wichtige Neuerung, die viele Österreicher betreffen wird: Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) führt einen Selbstbehalt für planbare Krankentransporte ein. Damit soll die langfristige Sicherung der Versorgung gewährleistet und strukturelle Verbesserungen im System erzielt werden. Für Versicherte, die keine akuthilfe brauchen, wird’s jetzt kostenpflichtig.

Die neuen Tarife: Was kostet die Fahrt?

Wer regelmäßig zur Therapie muss, aber keinen akuten medizinischen Notfall darstellt, muss künftig einen kleinen Teil der Kosten selbst tragen.

  • Krankenbeförderung (ohne Sanitäter): Dazu zählen Fahrten mit dem Taxi oder einem Fahrtendienst. Hier beträgt der Kostenanteil 7,55 Euro – das entspricht der aktuellen Rezeptgebühr.
  • Krankentransporte (mit Sanitäter): Wenn ein Transport im Tragsessel oder liegend notwendig ist, beträgt der Selbstbehalt 15,10 Euro. Das ist die doppelte Rezeptgebühr.

Wer ist ausgenommen?

Die gute Nachricht: Nicht jeder muss zahlen. Bestimmte Personengruppen und Fahrten bleiben kostenfrei.

  • Befreiung von der Rezeptgebühr: Wer bereits von der Rezeptgebühr befreit ist, ist auch vom Selbstbehalt für Krankentransporte ausgenommen.
  • Medizinisch notwendige Fahrten: Fahrten zu lebensnotwendigen Behandlungen wie Chemotherapie, Strahlentherapie oder Dialyse sind weiterhin gratis.
  • Kinder: Auch unsere Jüngsten müssen keinen Kostenanteil leisten.
  • Obergrenze: Es gibt eine Obergrenze von maximal 28 Fahrten pro Jahr, für die ein Selbstbehalt anfällt. Danach sind weitere Fahrten in diesem Jahr kostenfrei.

Wichtig: Zeitkritische Transporte wie Rettungs- und Notarzttransporte sind von dieser Regelung nicht betroffen und bleiben für Patientinnen und Patienten weiterhin kostenfrei. Hier steht die schnelle medizinische Hilfeleistung an erster Stelle.

Warum das Ganze? Ein Blick hinter die Kulissen

Die Einführung des Selbstbehalts ist eine Reaktion der ÖGK auf die stark gestiegene Zahl von Transportleistungen. Im Jahr 2024 gab es österreichweit rund 2,8 Millionen Transporte durch Blaulichtorganisationen. Dazu kommen weitere 1,7 Millionen Krankenbeförderungen durch Transportunternehmen, die ebenfalls von der ÖGK finanziert wurden. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Ressourcen effizienter einzusetzen und das System langfristig zu entlasten.

Die neuen Regelungen sollen eine gerechtere Verteilung der Kosten gewährleisten und gleichzeitig sicherstellen, dass medizinisch notwendige und zeitkritische Transporte weiterhin kostenfrei bleiben. Wer regelmäßig zur Therapie fährt, sollte sich auf eine kleine Zuzahlung einstellen, die aber sozial verträglich gestaltet ist.

Quelle „heute.at“

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Von admin

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