FPÖ deckt auf: Ex-Ministerin Zadićs Abschiebe-Praxis im Fokus

Ein Fall, der die Gemüter erhitzt: Die Abschiebung von zwei straffälligen Ausländern in einem Privatjet hat den österreichischen Steuerzahler knapp 18.000 Euro gekostet.

Diese brisante Information kam durch eine parlamentarische Anfrage der FPÖ ans Licht, die auf die Amtszeit von Ex-Justizministerin Alma Zadić (Grüne) abzielt.

Privatjet-Abschiebungen: Ein teures Nachspiel

Bereits vor einigen Monaten sorgte ein „Heute“-Artikel für Aufsehen, der von angeblichen „Luxusreisen“ im Zusammenhang mit Häftlingsrückführungen unter Alma Zadić berichtete. Der Verdacht: Mitarbeiter des Justizressorts sollen die Abschiebungen für private Zwecke genutzt haben. Eine Angelegenheit, die dringend Klärung verlangte.

Sporrer bestätigt: Fast 18.000 Euro für einen Flug

Die FPÖ reagierte prompt und richtete eine parlamentarische Anfrage an die amtierende Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ). Die nun vorliegende Beantwortung lässt aufhorchen: Zwischen 2020 und 2025 wurde tatsächlich nur ein einziger Charterflug für die Überstellung von zwei Insassen gebucht. Die Kosten dafür: satte 17.900 Euro. Der Vertrag wurde mit der Firma AirPartner geschlossen.

Justizministerin Sporrer erklärte, dass die Wahl des Transportmittels von der Zieldestination, gesetzlichen Fristen, der Effizienz der Überstellung und sicherheitsrelevanten Erwägungen abhänge.

Linienflug unmöglich: Delikte und Verhalten als Begründung

Warum kein Linienflug? Das Justizministerium begründete die Notwendigkeit des Privatjets mit der Art der Verurteilung, dem Vorleben und dem aktuellen Verhalten der betreffenden Personen. Sicherheitsmaßnahmen seien unerlässlich gewesen, eine Überstellung im regulären Linienverkehr daher nicht umsetzbar.

„Luxusreisen“ der Mitarbeiter: Noch immer ungeklärt

Die im „Heute“-Artikel geschilderten Vorwürfe der „Luxusreisen“ von Ressort-Mitarbeitern bleiben hingegen weiterhin im Ungewissen. Ministerin Sporrer hielt sich hier bedeckt und erklärte lediglich, dass die geschilderten Sachverhalte aktuell vom Bundesministerium für Justiz überprüft werden. Gegebenenfalls würden dienstrechtliche Maßnahmen ergriffen.

Der Fall der teuren Jet-Abschiebung wirft weiterhin Fragen auf. Während die Notwendigkeit eines Charterflugs für straffällige Personen im Einzelfall nachvollziehbar sein mag, bleibt die genaue Kostenkalkulation und die Aufklärung der mutmaßlichen „Luxusreisen“ von Ressort-Mitarbeitern abzuwarten. Der Steuerzahler hat ein Recht auf volle Transparenz.

Quelle „heute.at“

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Von admin

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