Nach einem Paukenschlag des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) könnten Hunderttausende Mieter in Österreich aufatmen und bares Geld zurückbekommen!

Ein kürzlich veröffentlichtes Urteil der Verfassungsrichter erklärt zahlreiche automatische Mieterhöhungen für ungültig. Was sich zunächst kompliziert anhört, hat gigantische Auswirkungen auf die sogenannten Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen.

Urteil betrifft Hunderttausende Haushalte

Die Chefin der Mietervereinigung Wien und SPÖ-Nationalrätin Elke Hanel-Torsch schätzt, dass „sehr, sehr, sehr, sehr, sehr viele Mietverträge“ betroffen sind. Andere Experten gehen von einer sechsstelligen Zahl aus. Doch wer genau kann profitieren? Hier die Details, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und was du jetzt unbedingt tun solltest.

Bin ich betroffen? Die Voraussetzungen im Check:

Damit das Urteil auch für dich gilt, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Vermieter ist ein Unternehmen: Das Konsumentenschutzgesetz muss greifen. Dazu zählen etwa Versicherungen, Banken und sogar die Stadt Wien. Private Vermieter sind von diesem VfGH-Urteil nicht betroffen.
  • Mustervertrag verwendet: Bei Vertragsabschluss wurde ein vorgefertigtes Formularmietvertrag (auch Vertragsformblatt genannt) verwendet, bei dem du kaum Mitspracherecht hattest.
  • Wertsicherungsklausel ohne expliziten Ausschluss: Dein Vertrag enthält eine Wertsicherungsklausel, die eine Mieterhöhung in den ersten zwei Monaten nach Abschluss nicht ausdrücklich ausschließt. Das bedeutet, es wurde nicht explizit darauf hingewiesen, dass die Klausel in diesem Zeitraum nicht greift.

Sind alle diese Punkte erfüllt, könnte die gesamte Wertsicherungsklausel in deinem Mietvertrag ungültig sein!

Expertenrat: Vertrag umgehend prüfen lassen!

Elke Hanel-Torsch rät allen möglicherweise Betroffenen, sofort eine Beratungsstelle aufzusuchen. Lass deinen Mietvertrag dort von Fachleuten genau unter die Lupe nehmen! Neben der Mietervereinigung stehen dir auch die Arbeiterkammer (AK), die Mieterhilfe der Stadt Wien, der Mieterbund und andere Interessensgemeinschaften zur Verfügung. Nur so kannst du sichergehen, dass du tatsächlich zur Gruppe der vom Urteil betroffenen Mieter gehörst.

„Faire Lösung“ statt langem Streit

Nach der Vertragsprüfung empfiehlt Elke Hanel-Torsch im „Heute“-Talk, den Vermieter zu kontaktieren. Weise ihn auf die ungültige Klausel hin und versuche, eine einvernehmliche Lösung zu finden – im Sinne einer fairen Einigung für beide Seiten. „Sprich, man kriegt was zurück und in Zukunft wird nicht oder nur moderat angehoben“, so Hanel-Torsch.

Geld zurück für bis zu 30 Jahre?

Das Beste daran: Mieter könnten tatsächlich alle Mieterhöhungen der letzten 30 Jahre zurückfordern und auf den ursprünglichen Mietzins zurückfallen. Zusätzlich dürfte der Vermieter, so Hanel-Torsch, den Mietzins „nie wieder anheben“. Die genaue Verjährungsfrist der Rückforderungsansprüche ist zwar noch nicht ausjudiziert, doch zahlreiche Experten gehen von 30 Jahren aus.

Ein wegweisendes Urteil des VfGH könnte für viele Mieter in Österreich eine echte Entlastung bedeuten. Prüfe deinen Vertrag und hol dir professionelle Hilfe – es könnte sich finanziell extrem lohnen!

Quelle „heute.at“

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Von admin

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