Die österreichische Bundesregierung könnte bereits im Herbst die Weichen für eine umfassende Pensionsreform stellen, die primär die betriebliche Altersvorsorge – die sogenannte zweite Säule des Pensionssystems – stärken soll.

Derzeit macht diese nur magere drei Prozent der gesamten Pensionseinkommen aus, ein Wert, der im internationalen Vergleich kaum ins Gewicht fällt. Das Ziel: Eine Aufwertung, die für Millionen Österreicher spürbare Vorteile bringen könnte.

„Abfertigung Neu“ im Fokus der Debatte

Die Sozialpartner, darunter die Arbeiterkammer, der Gewerkschaftsbund und die Wirtschaftskammer, haben Ende Juni einen gemeinsamen Vorschlag auf den Tisch gelegt. Im Zentrum steht ein Generalpensionskassenvertrag, ein Konzept, das Andreas Zakostelsky (ÖVP), Chef einer Pensionskasse, seit Langem vehement fordert. Mit diesem Modell soll die Zahl der Anspruchsberechtigten von einer Million auf vier Millionen steigen – eine Vervielfachung, die das Potenzial hat, die Landschaft der Zusatzpensionen grundlegend zu verändern.

Besonders den Arbeitnehmervertretern ist es ein Anliegen, dass gerade Geringverdiener einen einfacheren Zugang zu dieser Form der Zusatzpension erhalten. Doch nicht alle sind mit dem vorgelegten Vorschlag zufrieden. Die Neos etwa sehen den Entwurf als nicht weitreichend genug an. Christoph Pramhofer, Verhandler der Neos, fordert im KURIER unmissverständlich: „Parallel zum Generalpensionskassenvertrag muss auch die Abfertigung Neu reformiert werden.“

Seit 2003 zahlen Arbeitgeber für neue Dienstverhältnisse 1,53 Prozent des Bruttogehalts in eine Vorsorgekasse ein – ein System, das nun auf dem Prüfstand steht.

Kapitalgarantie als Renditebremse?

Kritik am bestehenden System kommt auch von der Agenda Austria. Sie bemängelt, dass die Kapitalgarantie für die Abfertigung Neu die Vorsorgekassen dazu zwingt, extrem sicher, aber leider auch renditeschwach zu investieren. Viele Arbeitnehmer lassen sich ihre Abfertigung bei einem Jobwechsel lieber sofort auszahlen, auch wenn dabei ein Steuerabzug von sechs Prozent anfällt.

Die betriebliche Vorsorge in Österreich umfasst derzeit mehrere Modelle. Am gebräuchlichsten ist die Einzahlung des Arbeitgebers in eine Pensionskasse. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit einer direkten Betriebspension, die jedoch meist Führungskräften vorbehalten ist.

Ein Schritt in die richtige Richtung, aber mit Diskussionsbedarf

Die geplante Pensionsreform könnte einen wichtigen Impuls für die Stärkung der zweiten Säule des österreichischen Pensionssystems geben. Die Ausweitung der betrieblichen Altersvorsorge auf eine breitere Masse der Bevölkerung ist ein löbliches Ziel. Jedoch zeigen die unterschiedlichen Ansichten der politischen Akteure und Experten, dass noch Diskussionsbedarf besteht, insbesondere im Hinblick auf die Reform der „Abfertigung Neu“ und die Optimierung der Renditechancen. Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Beschlüsse im Herbst gefasst werden und wie sich diese auf die Pensionszukunft der Österreicher auswirken werden.

Quelle „heute.at“

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Von admin

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