Teures Vergehen in der Schweiz
Ein Multimillionär aus Lausanne muss tief in die Tasche greifen. Er wurde zu einer Geldstrafe von 90.000 Euro verurteilt, weil er mit 77 km/h durch eine 50er-Zone raste. Das Vergehen, eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h, ereignete sich bereits im August 2024. Laut einem Bericht der Schweizer Zeitung „24heures“ handelt es sich um einen französischen Geschäftsmann, der seit zwei Jahrzehnten in der Schweiz lebt und zu den 300 reichsten Personen des Landes zählt.
Strafe nach Vermögen
Die Waadtländer Justiz verhängte eine bedingte Geldstrafe von 80.000 Euro (40 Tagessätze à 2.000 Euro) mit einer Bewährungszeit von drei Jahren. Zusätzlich muss der Mann eine sofort fällige Strafe von 10.000 Euro bezahlen. Bei einem weiteren Verstoß innerhalb der nächsten drei Jahre würde die bedingte Strafe wirksam und die Konsequenzen wären noch teurer. Die Höhe der Tagessätze wird in der Schweiz basierend auf dem Einkommen, dem Vermögen und dem Lebensstil des Täters berechnet.
Wiederholungstäter mit langer Liste
Es ist nicht das erste Mal, dass der Millionär mit dem Gesetz in Konflikt gerät. Vor acht Jahren wurde er wegen der gleichen Verkehrsübertretung zu einer bedingten Geldstrafe von 60.000 Euro sowie einer zusätzlichen Strafe von 10.000 Euro verurteilt.
Gerechtigkeit mit variablem Preis
Die Waadtländer Praxis sieht vor, dass die Strafe an die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters angepasst wird. Während sich Mittellose bei Vergehen teilweise im Gefängnis wiederfinden, werden Wohlhabende mit hohen Geldstrafen belegt. Das Maximum für einen Tagessatz liegt bei 3.000 Euro, das Minimum bei 30 Euro. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, Vincent Derouand, erklärte gegenüber „24heures“, dass Richter die Höhe der Strafe nach der „persönlichen und wirtschaftlichen Situation des Täters zum Zeitpunkt des Urteils“ festlegen.
Ein teurer Fuß auf dem Gaspedal für einen der reichsten Männer der Schweiz. Die Justiz macht hier deutlich, dass die Strafen nicht für alle gleich sind, sondern nach dem Vermögen berechnet werden. Das Motto „Gleiches Recht für alle“ bekommt hier eine ganz neue, finanzielle Dimension.
Wer zu schnell fährt, zahlt, was er hat.