Ein Paukenschlag in der Debatte um die hohen Lebensmittelteuerung: Die österreichische Regierung greift durch und zieht große Lebensmittelketten vor Gericht.

Es geht um irreführende Rabatte, die Konsumenten eine Ersparnis vorgaukeln sollen, die gar nicht existiert. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums Klage gegen mehrere Supermärkte eingebracht.

Das 30-Tage-Gesetz auf dem Prüfstand

Seit September 2022 gibt es in Österreich eine klare Regelung: Händler müssen bei Rabattaktionen den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage als Vergleichspreis angeben. Das soll verhindern, dass Preise künstlich erhöht und dann mit vermeintlich hohen Rabatten beworben werden. Doch laut Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) und dem VKI halten sich viele Handelsketten nicht daran.

„Die Menschen haben ein Recht auf faire Preise und Transparenz an der Kassa.“

Ministerin Schumann betont, wie wichtig diese Klagen sind, gerade in Zeiten, in denen jeder Euro zählt. „Die Menschen sind seit Jahren durch hohe Preise belastet, gerade beim Lebensmitteleinkauf zählt jeder Euro,“ so die Ministerin.

Österreich als „Aktionsland“

Die Klagen kommen nicht von ungefähr: In Österreich werden ganze 40 Prozent aller Lebensmittel über Aktionspreise gekauft – ein klarer EU-Spitzenwert. Zum Vergleich: In Deutschland sind es nur rund 12 Prozent. Bei so einer enormen Abhängigkeit von Rabatten ist Transparenz essenziell.

Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) untermauert die Klage: Rabatte müssen sich auf den niedrigsten tatsächlichen Preis der letzten 30 Tage beziehen, andernfalls sind sie unzulässig.

Ersparnis, die es nicht gibt

Der Kern der Klage: Der Handel soll Konsumenten mit Rabatten getäuscht haben, die sich auf künstlich aufgeblähte Vergleichspreise bezogen, nicht auf den tatsächlichen Tiefstpreis des Vormonats. Wer hier zugreift, glaubt, ein Schnäppchen gemacht zu haben, obwohl die Ersparnis viel geringer ist. Diese Praxis untergräbt das Vertrauen der Käufer, so das Ministerium.

Unterlassungsklage für faire Preise

Die Klagen des VKI zielen auf Unterlassung ab. Die Supermärkte sollen dazu gezwungen werden, künftig auf diese Art der Rabattbewerbung zu verzichten. Die Ministerin fasst die Intention klar zusammen: „Es geht einerseits um das Geld bei jedem Einkauf – und andererseits um Vertrauen und die Sicherheit, dass Preisangaben halten, was sie versprechen.“

Die Regierung geht in die Offensive und stellt sich auf die Seite der Konsumenten. Die Klage gegen die Supermärkte soll dem Betrug an der Kassa ein Ende setzen und das Vertrauen in faire Preise zurückbringen. Ein wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit im Supermarktregal.

Quelle“heute.at“

Fair geht vor. Immer.

Von admin

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