Bild von MikeGunner auf Pixabay
Nach der Tragödie an der Grazer Dreierschützengasse, die ganz Österreich erschütterte, hat die Regierung ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Verschärfung des Waffengesetzes geschnürt. Die Eckpunkte des Entwurfs zeigen eine klare Linie. Mehr Kontrolle, höhere Hürden und ein Ende der liberalen Praxis.

Rückwirkung und neue Pflichten

Wer seit 1. Juni 2025 eine Waffenbesitzkarte neu beantragt hat, muss den nun strengeren psychologischen Test nachholen. Aber auch für langjährige Waffenbesitzerinnen und -besitzer ändert sich einiges. Sie müssen sich künftig alle fünf Jahre einer Überprüfung ihrer „Verlässlichkeit“ unterziehen, die auch psychologische Merkmale einschließt. Zudem ist eine Nachschulung („Waffenführerschein“) verpflichtend.

Kategorie C wird strenger

Bisher waren manuell zu ladende Waffen wie Schrotflinten relativ einfach zu erwerben. Zukünftig braucht man auch für diese eine Waffenbesitzkarte. Wer eine solche Waffe in den letzten zwei Jahren erworben hat, muss binnen zwei Jahren die Karte beantragen oder die Berechtigung zum Waffenbesitz verlieren.

Psychologische Tests werden verschärft

Der neue Entwurf sieht ein mehrstufiges waffenpsychologisches Gutachten vor – und zwar nicht nur einmal, sondern auch fünf Jahre nach dem Ersterwerb. Dadurch sollen ungeeignete Personen schneller erkannt werden.

Höheres Alter, längere Wartezeit

Das Mindestalter für den Besitz von halbautomatischen Waffen (Kategorie B) steigt von 21 auf 25 Jahre. Für manuell zu ladende Waffen (Kategorie C) wird das Mindestalter auf 21 Jahre angehoben. Außerdem wird die „Abkühlphase“ massiv verlängert: Künftig müssen vier Wochen zwischen Kauf und Übergabe der Waffe an den Erwerber vergehen.

Mehr Schutz, besserer Datenaustausch

Bei Ermittlungen wegen gefährlicher Delikte, Gewaltverbrechen oder bei einem Betretungs- und Annäherungsverbot kann ein vorläufiges Waffenverbot verhängt werden. Zudem soll der Datenaustausch zwischen Waffenbehörden und psychischen Gesundheitseinrichtungen verbessert werden. Auch die Stellungsergebnisse des Bundesheers und Daten von Verkehrsbehörden sollen in die Verlässlichkeitsprüfung einfließen.

Händler werden wichtiger

Private Waffenverkäufe sind nur noch über registrierte Händler abzuwickeln, was die Kontrolle erheblich erleichtert. Und auch im Kampf gegen illegalen Waffenhandel wird der Begriff der Waffe erweitert und umfasst nun auch Einzelteile.

Die Regierung schlägt mit der Gesetzesnovelle einen neuen Weg ein. Das Ziel ist klar: Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger steht an erster Stelle. Mit den strengeren Regeln wird der Kreis der legalen Waffenbesitzer nicht nur kleiner, sondern auch besser kontrolliert. Die Novelle ist ein deutliches Zeichen, dass sich die Politik den schrecklichen Ereignissen von Graz stellt und eine Wiederholung mit allen Mitteln verhindern will.

Quelle „heute.at“

„Waffenfreiheit“ ist keine Lösung – die Sicherheit der Menschen schon.

Von admin

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert