Der Verlust des Arbeitsplatzes ist ein einschneidendes Erlebnis. Wer in Österreich beim Arbeitsmarktservice (AMS) als arbeitslos gemeldet ist, muss eine Vielzahl von Bestimmungen beachten.
Seit Juli 2025 gelten neue, verschärfte Regeln, die vor allem die Digitalisierung und die Meldefristen betreffen. Wir haben die wichtigsten Änderungen zusammengefasst, damit Bezieher von Arbeitslosengeld keine finanzielle Lücke riskieren.
Frist wird knapper: Sofortige Wiedermeldung
Die wohl schärfste Neuerung betrifft die Wiedermeldung nach einer Unterbrechung. Musste man sich früher innerhalb einer Woche zurückmelden, gilt seit Juli 2025 eine sofortige Meldefrist:
- Neu: Nach einer Unterbrechung (z.B. Krankenstand, Auslandsaufenthalt oder Ende einer kurzen Beschäftigung) müssen Sie sich spätestens am nächsten Werktag wieder beim AMS melden.
- Achtung: Das Arbeitslosengeld wird erst ab dem Tag der Wiedermeldung wieder ausbezahlt. Eine rückwirkende Auszahlung ist nicht möglich.
- Nach Krankenstand: Melden Sie sich am Tag nach dem Krankenstand beim AMS. Eine ärztliche Bestätigung über die Dauer der Erkrankung ist dem AMS vorzulegen.
Die Wiedermeldung ist via eAMS-Konto, persönlich oder telefonisch möglich.
Das eAMS-Konto wird Pflicht zur Kommunikation
Das digitale Serviceportal wird zur zentralen Drehscheibe in der Kommunikation zwischen AMS und seinen Kundinnen und Kunden.
- Digitale Kommunikation: Die gesamte Korrespondenz, inklusive der Zustellung von Bescheiden und Terminvorschlägen, erfolgt nun vorrangig über das eAMS-Konto.
- Kontrollpflicht: Wer ein eAMS-Konto nutzt, ist zur regelmäßigen Kontrolle verpflichtet. Sie müssen an mindestens zwei verschiedenen Werktagen pro Woche (Montag bis Freitag) in Ihr Konto sehen, da amtliche Mitteilungen als rechtsgültig zugestellt gelten, sobald sie im System abrufbar sind. Termine können auch kurzfristig – für den nächsten Tag – eingetragen werden.
Antragstellung: Digital wird Standard
Auch der Antrag auf Arbeitslosengeld wird primär digital abgewickelt, was neue Formerfordernisse mit sich bringt.
- Antragsweg: Das Arbeitslosengeld ist vorrangig über das eAMS-Konto zu beantragen. Alternativ ist nur noch die persönliche Antragstellung in der Geschäftsstelle möglich. Die telefonische Arbeitslosmeldung ist ab 1. Juli 2025 nicht mehr möglich.
- Vollständigkeit: Der Antrag gilt erst als gestellt, wenn das vollständig ausgefüllte Formular übermittelt wurde.
- Fristen: Wenn das AMS auffordert, Unterlagen nachzureichen, muss dies innerhalb der gesetzten Frist geschehen. Wird die Frist ohne wichtigen Grund versäumt, gilt der Antrag erst ab dem Einlangen der Dokumente oder nach persönlicher Vorsprache als gestellt.
Persönliche Termine bleiben wichtig
Trotz Digitalisierung bleiben persönliche Termine für bestimmte Personengruppen notwendig:
- Erstantrag: Wer zum ersten Mal Arbeitslosengeld beantragt oder länger als zwei Jahre keinen Bezug hatte, wird innerhalb von zwei Wochen zu einem persönlichen Termin vorgeladen. Dieser Termin muss zwingend eingehalten werden, um den pünktlichen Arbeitslosengeldbezug nicht zu gefährden.
AK fordert „Digitale Inklusion“
Die Arbeiterkammer (AK) begleitet die Digitalisierung kritisch und mahnt zur Vorsicht. AK Oberösterreich betont, dass Arbeitssuchende mit der Digitalisierung nicht allein gelassen werden dürfen. Bundes-AK-Präsidentin Renate Anderl (Anmerkung: im Oberösterreich-Teil des Originaltextes wurde AK-Präsident Andreas Stangl genannt, die Präsidentin der Bundesarbeitskammer ist Renate Anderl) weist darauf hin: „Entscheidend ist, Arbeitssuchende mit der Digitalisierung nicht alleine zu lassen. Es braucht auch persönliche Unterstützung und einen niederschwelligen Zugang zu den Leistungen des AMS.“
Besonders Menschen mit geringer digitaler Erfahrung oder Verständigungsschwierigkeiten könnten durch die neuen Pflichten schnell in Bedrängnis geraten. Es ist daher die Aufgabe des AMS und der Politik, eine digitale Inklusion zu gewährleisten und niemanden aus dem System auszuschließen.
Die neuen AMS-Regeln ab Juli 2025 bringen eine massive Verkürzung der Meldefristen und eine gesteigerte Wichtigkeit des eAMS-Kontos mit sich. Jobsuchende müssen nun wesentlich eigenverantwortlicher und schneller handeln, um ihren Leistungsanspruch nicht zu verlieren.
Quelle „heute.at“
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