Die Digitalisierung der österreichischen Finanzverwaltung erreicht im Jänner 2026 einen entscheidenden Meilenstein für mehr Barrierefreiheit.

Mit der Einführung der „Unentgeltlichen Vertretung“ öffnet sich das Portal FinanzOnline nun auch für jene Bürgerinnen und Bürger, die sich im digitalen Raum unsicher fühlen oder keinen eigenen Zugang besitzen. Diese Neuerung ermöglicht es, Familienmitglieder oder enge Freunde offiziell mit der Abwicklung steuerlicher Angelegenheiten zu betrauen.

Digitale Inklusion im Fokus der Finanzpolitik

Finanzminister Markus Marterbauer betont die Bedeutung dieser Erweiterung für den sozialen Zusammenhalt in einer zunehmend digitalen Welt. Laut Marterbauer richtet sich das Angebot gezielt an Menschen, die Unterstützung durch eine Vertrauensperson bevorzugen. Das System wurde so konzipiert, dass es maximale Transparenz bietet: Jeder Schritt ist nachvollziehbar, und die Regelung kann von beiden Seiten jederzeit flexibel widerrufen werden. Ziel ist es, ein sicheres Umfeld für jene zu schaffen, die den persönlichen Kontakt und das Vertrauen über die rein technische Abwicklung stellen.

Einfacher Zugang ohne eigene ID Austria

Ein zentraler Aspekt der neuen Regelung ist die Entlastung der Vertretenen. Während die Vertrauensperson über eine ID Austria oder eine EU-eID verfügen muss, benötigt der oder die Vertretene selbst keine digitale Identität. Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl hebt hervor, dass damit sichergestellt wird, dass niemand aufgrund fehlender technischer Voraussetzungen zurückgelassen wird. Die Vertretung ist dabei konsequent unentgeltlich gestaltet, um gewerbliche Missbräuche auszuschließen und den Fokus auf die private Nachbarschafts- und Familienhilfe zu legen.

Klare Kriterien für Vertreter und Vertretene

Um das Service nutzen zu können, müssen bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sein. Beide Parteien müssen volljährig sein. Eine Vertrauensperson darf maximal vier Personen gleichzeitig vertreten, was den privaten Charakter der Hilfe unterstreicht. Zudem ist das Modell für jene gedacht, die Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit oder eine Pension beziehen. Die Anmeldung erfolgt unbürokratisch über das Formular „FONUV1“, welches entweder online beim Bundesministerium für Finanzen oder direkt beim Finanzamt erhältlich ist. Sobald das Dokument unterschrieben und von der Vertretung hochgeladen wurde, startet die Zusammenarbeit nach einer kurzen Prüfung.

Volle Handlungsfähigkeit bei maximaler Kontrolle

Die Befugnisse der Vertrauensperson sind umfangreich. Sie kann Steuererklärungen einreichen, Ratenzahlungen beantragen oder die Rückerstattung von Guthaben in die Wege leiten. Alle Aktionen im System sind dabei eindeutig als Vertretungshandlungen markiert. Ein wichtiger Punkt für die Sicherheit: Bescheide und offizielle Schreiben des Finanzamts werden weiterhin primär direkt an den Vertretenen zugestellt, sofern keine andere Vereinbarung vorliegt. Die Kontrolle bleibt somit beim Bürger, der die Vollmacht ohne Angabe von Gründen postalisch oder digital beenden kann.

Ein Flaggschiff für Millionen Nutzer

Mit über 6,7 Millionen Nutzern ist FinanzOnline das Herzstück des österreichischen E-Governments. Die aktuelle Erweiterung festigt diesen Ruf, indem sie die Effizienz der digitalen Verwaltung mit der notwendigen menschlichen Unterstützung kombiniert. Trotz der neuen digitalen Möglichkeiten bleibt der klassische Weg über Papierformulare für alle Bürgerinnen und Bürger weiterhin bestehen.

Die neue „Unentgeltliche Vertretung“ in FinanzOnline ist eine praxisnahe Lösung für die Generationenfrage in der Digitalisierung. Sie verbindet moderne Verwaltung mit menschlicher Vertrauensbasis und bietet Sicherheit durch Transparenz. Besonders für Pensionisten und Arbeitnehmer ohne IT-Affinität ist dies eine enorme Erleichterung im Steueralltag.

Quelle“heute.at

Digitaler Fortschritt mit menschlichem Gesicht.

Von admin

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