Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) sorgt aktuell für Unruhe unter den Versicherten.
Ein Beschluss vom Ende Februar, der erst nach und nach an die Öffentlichkeit sickert, bringt weitreichende Änderungen bei Krankengeld, Zahnersatz und Transportkosten mit sich. Während die ÖGK auf finanziellen Druck verweist, übt die Politik scharfe Kritik an der mangelnden Transparenz dieser Maßnahmen.
Wegfall des Familienzuschlags beim Krankengeld
Eine der einschneidendsten Änderungen betrifft Menschen in langwierigen Krankenständen. Der bisherige Familienzuschlag in Höhe von zehn Prozent, der ab dem 43. Tag an Versicherte mit Sorgepflichten ausgezahlt wurde, ist seit dem 1. März Geschichte. Diese Streichung trifft insbesondere Alleinerziehende und Alleinverdiener hart, die bei schweren Erkrankungen nun mit spürbar weniger Geld kalkulieren müssen.
Höhere Selbstbehalte bei Zahnersatz
Auch beim Gang zum Zahnarzt wird es teurer. Ab dem 1. Mai steigt der Selbstbehalt für medizinisch notwendigen Zahnersatz von bisher 25 auf 30 Prozent. In der Praxis bedeutet dies eine deutliche Mehrbelastung: Bei einer größeren Sanierung im Wert von 5.000 Euro müssen Patienten künftig 250 Euro mehr aus eigener Tasche bezahlen als bisher.
Strengere Regeln für Krankentransporte
Die Hürden für die Übernahme von Krankentransporten wurden massiv erhöht. Eine Bewilligung erfolgt künftig nur noch dann, wenn eine medizinisch bestätigte Gehunfähigkeit vorliegt. Soziale Aspekte, wie etwa eine fehlende Begleitperson oder eine mangelhafte Anbindung an den öffentlichen Verkehr, gelten nicht mehr als ausreichender Grund für eine Kostenübernahme durch die Kasse.
Einschnitte bei der Kieferregulierung
Eltern müssen sich ebenfalls auf höhere Kosten einstellen. Im Bereich der Kieferregulierung wurden zwei spezifische Diagnosen komplett aus dem Leistungskatalog gestrichen. Zudem fallen Kostenzuschüsse für diverse außervertragliche Leistungen weg, was die vollständige Finanzierung einer Zahnspange über die Sozialversicherung erheblich erschwert.
Zusätzliche Begutachtungspflichten
Für Bezieher von verlängertem Krankengeld wurde eine neue bürokratische Hürde eingezogen. Zwischen der 63. und 67. Woche des Krankenstands ist nun eine zusätzliche, verpflichtende ärztliche Begutachtung vorgesehen. Damit soll die Arbeitsfähigkeit der Versicherten noch engmaschiger kontrolliert werden.
Politische Kritik an „heimlichen“ Kürzungen
Ralph Schallmeiner, Gesundheitssprecher der Grünen, kritisiert das Vorgehen scharf. Er wirft der ÖGK vor, die Leistungen „heimlich, still und leise“ gekürzt zu haben, ohne die Öffentlichkeit ausreichend zu informieren. Schallmeiner sieht hier eine aktive Unterstützung durch Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) und spricht von einem inakzeptablen Eingriff in die Geldbörsen der Versicherten.
Stellungnahme von Ministerium und ÖGK
Das Gesundheitsministerium unter Korinna Schumann verteidigt die Genehmigung der Satzungsänderung als notwendigen Formalakt, da die ÖGK ein Selbstverwaltungskörper sei. Man könne Beschlüsse nur bei Rechtswidrigkeit ablehnen. Die ÖGK selbst rechtfertigt die Schritte mit dem finanziellen Defizit, das zwar auf eine halbe Milliarde Euro halbiert wurde, aber dennoch Sparmaßnahmen erfordere. Informationen würden nun schrittweise an die betroffenen Stellen übermittelt.
Die aktuellen Maßnahmen der ÖGK bedeuten eine faktische Leistungskürzung für Millionen Versicherte in Österreich. Besonders die Kombination aus höheren Selbstbehalten und dem Wegfall von Zuschüssen trifft vulnerable Gruppen. Dass diese Änderungen ohne breite Informationskampagne umgesetzt wurden, hinterlässt bei Patienten und politischen Beobachtern einen faden Beigeschmack.
Quelle“heute.at“
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