Am heutigen Mittwoch rückt die Debatte um das Erben wieder ins Zentrum der österreichischen Innenpolitik. Die Grünen bringen laut Medienberichten einen dringlichen Antrag im Nationalrat ein, der eine Wiedereinführung der Erbschaftssteuer fordert. Während die politische Diskussion oft emotional geführt wird, liefern aktuelle Daten des Momentum Instituts nun eine sachliche Grundlage für die Frage: Wen würde eine solche Steuer tatsächlich treffen?

Die Faktenlage für den Durchschnittshaushalt

Die Analyse des Momentum Instituts zeichnet ein deutliches Bild der Vermögensverteilung in Österreich. Demnach würden bei Umsetzung des vorgeschlagenen Modells rund 98 Prozent der Haushalte keinen einzigen Euro an Erbschaftssteuer zahlen. Der Grund dafür liegt in den hohen Freibeträgen, die das Konzept vorsieht. Erbschaften bis zu einer Million Euro blieben demnach komplett steuerfrei.

Schutz für Eigenheim und Familienbetriebe

Ein zentraler Aspekt des Modells ist die Absicherung von Sachwerten. Für selbst genutztes Wohneigentum ist ein erhöhter Freibetrag von 1,5 Millionen Euro geplant. Das bedeutet: Wer das Elternhaus erbt und darin wohnt, bleibt bis zu diesem Wert steuerbefreit. Auch für kleine Familienbetriebe und landwirtschaftliche Höfe sind spezifische Ausnahmen vorgesehen, um den Fortbestand dieser Strukturen nicht durch Steuerlasten zu gefährden.

Nur die reichsten zwei Prozent im Visier

Die Berechnungen zeigen, dass erst ab dem reichsten Perzentil der Bevölkerung die Freigrenzen überschritten werden. Selbst die Gruppe der darauffolgenden acht Prozent – oft als gehobene Mittelschicht bezeichnet – erbt im Schnitt „nur“ 472.000 Euro. Damit liegen sie weit unter der Millionengrenze. Betroffen wären nach diesem Entwurf lediglich jene zwei Prozent der Haushalte, deren Erbvolumen die Million deutlich übersteigt.

Berechnung nur über dem Freibetrag

Ein häufiges Missverständnis in der öffentlichen Debatte ist die Annahme, das gesamte Erbe würde besteuert. Tatsächlich greift die Steuer nur für jenen Teil, der den Freibetrag übersteigt. Bei einem Geldvermögen von 1,5 Millionen Euro würden somit nur 500.000 Euro mit dem Eingangssteuersatz von 25 Prozent belegt. Dies entspräche einer Steuerlast von 125.000 Euro oder effektiv 8,3 Prozent des Gesamterbes.

Vergleich mit dem Modell der SPÖ

Das Konzept orientiert sich in Teilen an internationalen Vorbildern oder dem Modell der SPÖ, das insbesondere bei Betriebsvermögen großzügige Regelungen vorsieht. Würde man eine Freigrenze nach deutschem Vorbild von 85 Prozent für Betriebe annehmen, bliebe ein Unternehmen im Wert von 1,5 Millionen Euro ebenfalls komplett steuerfrei. Ziel der Befürworter ist es, gezielt „Erb-Dynastien“ und Multimillionäre in die Pflicht zu nehmen.

Die Debatte um Leistungsgerechtigkeit

Hinter der steuerlichen Diskussion steht eine grundsätzliche Frage der Fairness. Während Arbeitseinkommen in Österreich durch die Lohnsteuer stark belastet werden, bleiben sehr große Vermögensübertragungen ohne eigene Arbeitsleistung derzeit steuerfrei. Kritiker dieser Schieflage argumentieren, dass die Besteuerung von Konsum und Arbeit bei gleichzeitiger Steuerfreiheit für Millionen-Erbschaften leistungsorientierte Werte untergräbt.

Fazit

Die Analyse macht deutlich, dass das diskutierte Modell der Grünen die breite Masse der Bevölkerung sowie den klassischen Mittelstand schont. Durch die Staffelung der Tarife (25 Prozent bis 5 Millionen, 30 Prozent bis 10 Millionen und 35 Prozent darüber hinaus) richtet sich die Steuer primär gegen eine extrem kleine, hochvermögende Elite. Für 98 Prozent der Österreicher bliebe das Erben nach diesem Plan weiterhin eine steuerfreie Angelegenheit.

Quelle „momentum institut“

Gerechtigkeit beim Erben sichert den sozialen Frieden.

Von admin

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