Ein unerwartet hoher Betrag auf der Monatsabrechnung sorgt bei vielen Mobilfunkkunden für Unruhe. Ursache für die unerklärlichen Mehrkosten ist häufig ein unbemerkt abgeschlossenes Abonnement.
Hinter den Abbuchungen verbergen sich oft sogenannte Mehrwertdienste wie kostenpflichtige Gewinnspiele oder gebührenpflichtige digitale Inhalte.
Die Masche hinter dem Klick
Die Täuschung erfolgt über eine Methode namens Clickjacking. Auf dem Bildschirm des Smartphones erscheint dabei ein Fenster. Versuchen Nutzer, dieses über das Symbol zum Schließen zu entfernen, lösen sie unwissentlich einen kostenpflichtigen Abonnementvertrag aus.
Empfehlungen der Arbeiterkammer
Nach Angaben der Plattform Watchlist Internet fällt die Täuschung meist erst durch wiederkehrende Posten auf der Rechnung auf. Dr. Franz Valandro von der Arbeiterkammer weist darauf hin, dass Verbraucher ihre Abrechnungen stets aufmerksam prüfen sollten. Einsprüche gegen fehlerhafte oder unberechtigte Abrechnungen sind grundsätzlich nur innerhalb einer Frist von drei Monaten möglich.
Wirksame Schutzmaßnahmen
Um ungewollten Abonnements vorzubeugen, wird empfohlen, beim jeweiligen Mobilfunkanbieter eine Drittanbietersperre einzurichten. Zudem sollte die Installation von Anwendungen ausschließlich über offizielle App-Stores erfolgen. Bei unerwarteten Benachrichtigungen und Werbeeinblendungen ist Vorsicht geboten.
Rechtliche Lage bei fehlender Beschriftung
In vielen Fällen besteht keine Zahlungsverpflichtung für die geforderten Beträge. Gesetzliche Vorgaben verlangen eine eindeutige Kennzeichnung von Schaltflächen zur Bestellung. Fehlt eine klare Beschriftung der Schaltfläche, kommt rechtlich kein gültiger Vertrag zustande.
Ungewollte Kosten auf der Mobilfunkrechnung entstehen häufig durch verdeckte Klick-Fallen im Internet. Wer seine Abrechnungen regelmäßig kontrolliert und präventiv eine Drittanbietersperre aktivieren lässt, schützt sich wirksam vor unberechtigten Abbuchungen.
Quelle „heute.at“
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