Beim Einkaufen in Österreich gelten ab Donnerstag, 1. Oktober, neue Regelungen für Rechnungsbelege.

Geschäftsinhaber erhalten mehr Möglichkeiten, den Zahlungsnachweis an Kunden zu übermitteln, während das Recht auf einen klassischen Papierbeleg unberührt bleibt.

Einfachere digitale Belegerteilung

Die gesetzliche Belegerteilungspflicht besteht weiterhin ohne Einschränkung: Für jeden Einkauf muss unabhängig vom Rechnungsbetrag ein Beleg ausgestellt werden. Neu ist jedoch die Form der Übermittlung. Händler können die Rechnung künftig per E-Mail, über eine Smartphone-App oder mittels digitaler Kundenkarten ausgeben. Auch das Auslesen des Belegs direkt vor Ort über einen QR-Code auf dem Handy ist möglich. Für Konsumenten, die weiterhin einen Papierausdruck bevorzugen, ändert sich nichts – der Anspruch auf einen Beleg in Papierform bleibt aufrecht.

Finanzministerium setzt auf Reduktion der Zettelwirtschaft

Nach Berechnungen des Finanzministeriums fallen in Österreich täglich schätzungsweise rund 1.500 Kilometer ausgedruckte Kassenbon-Papierstreifen an. Die vereinfachte digitale Ausfertigung soll Betriebe entlasten und den Papierverbrauch senken. Finanzminister Markus Marterbauer bezeichnete die Neuerung als zeitgemäße Form der Rechnungsmitnahme, die zu einer Verringerung von Papierrechnungen führen werde.

Scharfe Kontrollen gegen Registrierkassenbetrug

In den ersten Wochen nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen plant das Amt für Betrugsbekämpfung gezielte Überprüfungen, um die ordnungsgemäße digitale Belegausgabe sicherzustellen. Der Kontrollfokus liegt dabei insbesondere auf bargeldintensiven Branchen. Hintergrund dieser Maßnahmen sind Ermittlungen zu einem Anfang des Jahres aufgedeckten, groß angelegten Registrierkassenbetrug, in dessen Rahmen es mittlerweile mehr als 100 Beschuldigte gibt. Das Finanzministerium kündigte in diesem Zusammenhang das Festhalten an einer strengen Linie bei der Bekämpfung von Steuerbetrug an.

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Quelle: „heute.at“

Von admin

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