micheile henderson/ unsplash
Seit 1. Oktober gelten in Österreich deutlich strengere Vorschriften für Lenker von E-Mopeds. Die Fahrzeuge werden rechtlich nun als Kraftfahrzeuge behandelt.

Damit ändern sich unter anderem die Regeln für Alkohol, Führerschein, Helm, Radwege, Zulassung und Versicherung.

Besonders beim Alkohol gelten neue Grenzen. Während für Fahrräder und herkömmliche E-Bikes weiterhin 0,8 Promille gelten, dürfen E-Moped-Lenker höchstens 0,5 Promille Alkohol im Blut haben.

Wer zwischen 0,5 und 0,79 Promille aufweist, muss laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) mit einer Geldstrafe von 300 bis 3.700 Euro rechnen. Zusätzlich erfolgt ein Eintrag ins Vormerksystem. Ab 0,8 Promille kann der Führerschein entzogen werden. Je nach Alkoholisierungsgrad sind dann Geldstrafen zwischen 800 und 5.900 Euro möglich. Auch Verkehrscoaching oder eine Nachschulung können angeordnet werden.

Radwege sind für E-Mopeds tabu

E-Mopeds, die ohne Treten rein elektrisch fahren und in die entsprechende Fahrzeugkategorie fallen, dürfen nicht mehr auf Radfahrstreifen, Radwegen oder Geh- und Radwegen unterwegs sein. Die Lenker müssen stattdessen die Fahrbahn benutzen.

Wer dagegen verstößt, riskiert derzeit eine gesetzliche Höchststrafe von bis zu 726 Euro. Ab 1. Jänner 2027 soll österreichweit eine Anonymverfügung von 80 Euro möglich sein.

Fahrradhelm reicht nicht aus

Auch bei der Helmpflicht gibt es eine Änderung. Ein gewöhnlicher Fahrradhelm genügt für E-Mopeds nicht. Vorgeschrieben ist ein Motorrad- beziehungsweise Mopedhelm.

Laut KFV kann das Fahren ohne passenden Helm eine Organstrafe von 50 Euro beziehungsweise 100 Euro in einem Strafverfahren nach sich ziehen.

Führerschein und „Pickerl“ werden Pflicht

Für E-Mopeds ist nun zumindest eine Lenkberechtigung der Klasse AM erforderlich. Auch ein Führerschein der Klasse A oder B erfüllt diese Voraussetzung. Wer ohne entsprechende Lenkberechtigung fährt, muss mit einer Strafe zwischen 363 und 2.180 Euro rechnen.

E-Mopeds müssen außerdem zugelassen sein, ein Kennzeichen tragen und über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen. Zusätzlich wird die regelmäßige §57a-Überprüfung, also das „Pickerl“, verpflichtend.

Wer beispielsweise ohne Zulassung unterwegs ist, riskiert laut KFV theoretisch bis zu 10.000 Euro Strafe. Derselbe maximale Strafrahmen kann unter anderem beim Fahren ohne Haftpflichtversicherung oder ohne angebrachte Kennzeichentafel gelten. Das KFV weist allerdings darauf hin, dass es sich dabei um gesetzliche Höchststrafen handelt und die tatsächlich verhängten Strafen üblicherweise niedriger ausfallen.

Viele Lenker kennen die Regeln noch nicht

Dass die neuen Vorschriften nicht allen E-Moped-Nutzern bekannt sind, zeigte laut dem Bericht eine KFV-Befragung von 100 Nutzern. Im Sommer fühlte sich demnach jeder Sechste schlecht oder sehr schlecht über die neuen Bestimmungen informiert.

Besonders beim Verbot der Radwegbenutzung und bei der neuen „Pickerl“-Pflicht wurden Wissenslücken festgestellt.

Für E-Moped-Lenker hat sich seit 1. Oktober rechtlich einiges geändert. Vor allem Alkoholgrenze, Führerschein, Helmpflicht, Radwegverbot sowie Zulassungs-, Versicherungs- und „Pickerl“-Pflicht sollten beachtet werden.

Quelle „heute.at“

AustriaAktuell – Immer gut informiert.

Von admin

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert