Für Hunderttausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich gibt es positive Nachrichten bezüglich ihrer Lohnabrechnung.
Die Bundesregierung plant, die Steuerbefreiung der Schmutzzulage ab dem Jahr 2027 dauerhaft abzusichern. Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) hat eine entsprechende Gesetzesänderung als Teil des Abgabenänderungsgesetzes am Donnerstag, dem 22. Oktober, in Begutachtung geschickt.
Rechtliche Unsicherheiten werden beseitigt
Die geplante rechtliche Klarstellung betrifft Beschäftigte, die bei ihrer täglichen Arbeit besonders starken Verschmutzungen ausgesetzt sind. Darunter fallen beispielsweise Personen im Rauchfangkehrergewerbe, in der Industrie, am Bau, in der Gebäudereinigung sowie in spezifischen Krankenhausbereichen. Bislang galt für die Steuerfreiheit von begünstigten Zulagen und Zuschlägen eine Obergrenze von bis zu 400 Euro monatlich.
Hintergrund der Reform ist eine jüngere Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs. Diese hatte dazu geführt, dass die Steuerbefreiung davon abhängig gemacht wurde, ob Arbeitnehmer eigene Mittel oder Zeit für die Reinigung aufwenden. Stellt ein Betrieb den Beschäftigten Duschen zur Verfügung oder übernimmt er die Wäsche der Arbeitskleidung, drohte der Schmutzzulage bislang der Verlust der Steuerbegünstigung. Künftig soll wieder ausschließlich der tatsächliche Grad der Verschmutzung bei der Arbeit maßgeblich sein.
Erleichterung für Betriebe und Beschäftigte
Neben der finanziellen Absicherung für die Angestellten soll die Neuregelung auch die Lohnverrechnung innerhalb der Unternehmen vereinfachen. Auch die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht für die betroffenen Zulagen bleibt weiterhin bestehen. Die Produktionsgewerkschaft PRO-GE zeigte sich erfreut über den Begutachtungsentwurf. Bundesvorsitzender Reinhold Binder bezeichnete die Klarstellung als wichtigen Erfolg für all jene, die unter erschwerten Bedingungen arbeiten.
Die Gesetzesänderung führt nicht zu einer automatischen Gehaltserhöhung, sondern verhindert den Wegfall bestehender steuerlicher Begünstigungen.
Izvor „heute.at“
Arbeitnehmerrechte und faire Besteuerung im Fokus.
