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Die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS haben sich auf einheitliche Grundregeln für die Sozialhilfe verständigt.

Ab dem Jahr 2027 greift ein bundesweites System, das Geldleistungen stärker an Integrationsauflagen sowie die Bereitschaft zur Erwerbsarbeit knüpft und zugleich die Richtsätze für Kinder neu ordnet.

Bundeskanzler Christian Stocker sprach von einem Paradigmenwechsel. Ziel der Reform sei es, Unterstützung zielgerichtet jenen zukommen zu lassen, die darauf angewiesen sind, während arbeitsfähige Bezieher ohne Betreuungspflichten konsequenter in den Arbeitsmarkt eingebunden werden sollen.

Die Geldleistungen für Kinder werden künftig gestaffelt vergeben, angelehnt an bestehende Modelle in Niederösterreich und Oberösterreich. Für das erste Kind gilt bundesweit ein fixer Betrag von 307,47 Euro im Monat. Vom zweiten bis zum vierten Kind liegt die Höhe im Ermessen der Bundesländer innerhalb eines vorgegebenen Korridors, jedoch deckelt mit maximal 307,47 Euro. Ab dem fünften Kind sinkt der Satz auf 147,59 Euro monatlich. Ergänzend können Sachleistungen gewährt werden. Eine von der SPÖ geforderte eigenständige Kindergrundsicherung ist im Verhandlungsergebnis nicht enthalten.

Die Umstellung führt je nach Bundesland zu unterschiedlichen Anpassungen. Während die Sätze für das erste Kind in Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg unverändert bleiben, steigen sie im Burgenland, in Kärnten und der Steiermark. In Wien, Tirol und Vorarlberg kommt es hingegen zu Verringerungen.

Besonders deutliche Kürzungen ergeben sich für kinderreiche Großfamilien. Bei einer Familie mit elf Kindern in Wien etwa sinkt der monatliche Auszahlungsbetrag im Vergleich zum bisherigen Niveau um bis zu 2.030 Euro. Demgegenüber steht eine Besserstellung von Alleinerziehenden: Durch verpflichtende Zuschläge kann eine Alleinerzieherin mit zwei Kindern in Wien künftig bis zu 209 Euro mehr erhalten.

Für erwerbsfähige Erwachsene wird ein Stufenmodell eingeführt. Asylberechtigte erhalten in den ersten vier Monaten nach der Antragstellung zunächst einen Basisbetrag von 861 Euro. Erfüllen sie in dieser Zeit die Integrationsvorgaben wie Deutsch- und Wertekurse, erhöht sich die Leistung um einen Integrationszuschlag von 155 Euro auf 1.016 Euro.

Die Erreichung des vollen Höchstsatzes von 1.230 Euro ist an den Einstieg in den Arbeitsmarkt gebunden. Voraussetzung dafür ist eine vollversicherungspflichtige Beschäftigung – 13 Wochen für Personen unter 25 Jahren bzw. 26 Wochen für Über-25-Jährige – oder die Teilnahme an Intensivschulungen des Arbeitsmarktservice im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden über vier Monate. Österreicher, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, aber noch nicht ausreichend Beschäftigungszeiten vorweisen können, starten bei 1.016 Euro und können den Vollbetrag ebenfalls über AMS-Maßnahmen erlangen. Bei Verweigerung der Mitwirkung oder der Arbeitsaufnahme drohen Kürzungen um mindestens 25 Prozent bis hin zum vollständigen Entfall der Leistung.

Die Neuregelung stellt die Weichen für ein österreichweit harmonisiertes Sozialhilferecht ab 2027. Durch die klare Verknüpfung von finanzieller Unterstützung mit konkreten Gegenleistungen setzt das neue Modell deutliche Anreize für Integration und Beschäftigung.

Quelle „heute.at“

Sozialstaat mit klaren Regeln und fairer Balance.

Von admin

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