Neue Regelung ab 1. Jänner: Grüne decken gefährliche Fallstricke auf

Mit dem bevorstehenden Jahreswechsel tritt eine gravierende Änderung beim Bezug von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe in Kraft: Wer diese Leistung erhält, darf grundsätzlich nicht mehr geringfügig nebenbei arbeiten. Ausnahmen sind nur vorgesehen, wenn die Leistung bereits seit einem Jahr bezogen wird – dann darf maximal 26 Wochen lang geringfügig dazuverdient werden.

Diese Neuerung sorgt laut den Grünen für massive Verunsicherung bei Betroffenen. Arbeits- und Sozialsprecher Markus Koza hat deswegen eine parlamentarische Anfrage an Sozialministerin Korinna Schumann gerichtet, um Klarheit in exemplarischen Fällen zu schaffen.

Gefahr der Scheinselbstständigkeit

Besondere Schwierigkeiten ergeben sich für Selbstständige. Bei ihnen werden nämlich nicht nur die tatsächlich gearbeiteten Zeiträume gewertet, sondern alle, in denen Leistungen nur „angeboten“ werden.

Umgekehrt gestaltet es sich für unselbstständig geringfügig Tätige, etwa in künstlerischen oder wissenschaftlichen Bereichen, fast unmöglich, in die Ausnahmeregelung zu fallen.

„Eine Person, die seit Jahren Lehrveranstaltungen an Fachhochschulen oder Universitäten hält, kann plötzlich keine Vorlesungen mehr halten, weil die Vertragsdauer immer nur ein Semester beträgt und niemals das halbe Jahr erreichen kann,“ führen die Grünen als Beispiel an.

Die Befürchtung: Viele derzeit unselbstständige Tätigkeiten könnten nun in die Scheinselbstständigkeit abgedrängt werden.

Hürden für Künstler und Journalisten

Ein weiterer, brisanter Fallstrick ist aufgetaucht. Künstler, Journalisten und andere scheitern oft an der zweiten Voraussetzung für die Ausnahme: Sie müssen vollversicherte 26 Wochen Erwerbsarbeit ununterbrochen geleistet haben.

Diese Berufsgruppen haben jedoch häufig nur tageweise, wochen- oder monatsweise Anstellungen. Obwohl sich diese über zwei Jahre zu einem Anspruch auf Arbeitslosengeld summieren, dauern sie eben nicht sechs Monate ununterbrochen an.

Existenzielle Not in der Privatinsolvenz

Die neue Regelung riskiert, Menschen aus ihrem Beruf zu drängen. Besonders hart trifft es jene, die vor oder im Privatkonkurs stehen, da sie oft als Selbstständige gescheitert sind oder ihre Stelle wegen Lohnpfändungen verloren haben.

Für diese Gruppe ist der Zuverdienst oft die einzige Möglichkeit, die laufenden Forderungen im Rahmen des Privatkonkurses zu bedienen. Die neue Regelung nimmt ihnen diese existentielle Chance.

Grüne fordern Reparatur des Gesetzes

Die Grünen bringen am morgigen Mittwoch im Nationalrat einen Änderungsantrag ein. Dieser soll die Ausnahmeregelungen so gestalten, dass niemand zwischen einem faktischen Berufsverbot und dem Verlust der sozialen Absicherung wählen muss. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, bestimmte Gruppen in begründeten Fällen per Verordnung vom Verbot auszunehmen.

Markus Koza warnt: „Menschen in Kultur, Wissenschaft oder Journalismus leben von Projektarbeit und befristeten Engagements. Mit der Neuregelung nimmt die Bundesregierung diesen Menschen ihre Zuverdienstmöglichkeiten und damit auch berufliche Perspektiven.“

Die neue AMS-Geld-Regelung, die geringfügige Zuverdienste ab 1. Jänner stark einschränkt, droht vor allem Selbstständige sowie Kulturschaffende und Journalisten in die Enge zu treiben und die Scheinselbstständigkeit zu fördern. Die Grünen fordern eine rasche Gesetzesreparatur, um die Existenz von Projektarbeitern und Menschen in Privatkonkurs nicht zu gefährden.

Quelle „heute.at“

Soziale Sicherheit statt Berufsverbot.

Von admin

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