Nationalrat beschließt einstimmig Erleichterungen für Arbeitslose in Schulung
Der Nationalrat hat weitreichende Neuerungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) und bei den Kündigungsfristen einstimmig fixiert. Besonders Arbeitslose, die sich in längeren Umschulungen oder Weiterbildungen befinden, profitieren von den beschlossenen Ausnahmen vom Zuverdienstverbot, die ab 2026 greifen sollen.
Mehr Zuverdienst für Umschüler

Die ursprünglich vor dem Sommer beschlossenen, verschärften Einschränkungen der Zuverdienstmöglichkeiten für Arbeitslosengeldbezieher ab 2026 sahen bereits Ausnahmen für ältere Langzeitarbeitslose und Menschen mit Behindertenstatus vor. Durch die jüngste Novelle wird dieser Kreis nun erweitert: Personen, die im Auftrag des Arbeitsmarktservice (AMS) an einer längeren Schulung oder Weiterbildung teilnehmen, dürfen künftig weiterhin geringfügig arbeiten.

Die Ausnahmeregelung gilt für Schulungsmaßnahmen, die mindestens vier Monate dauern und zumindest 25 Wochenstunden umfassen. Dies betrifft laut Antragsbegründung der Koalitionsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS auch die Teilnahme an Arbeitsstiftungen und dem Unternehmensgründungsprogramm.

Ziel: Motivation und Praxisbezug

Sozial- und Arbeitsministerin Korinna Schumann, Dominik Oberhofer (NEOS) und Heike Eder (ÖVP) unterstrichen die Intention, Arbeitslose in stabile Beschäftigungsverhältnisse zu bringen und zugleich die Aus- und Weiterbildungsbereitschaft zu erhöhen. Die Möglichkeit zum Zuverdienst soll finanzielle Engpässe verhindern. Gleichzeitig ermöglicht sie es, bereits während der Bildungsmaßnahme in fachrelevanten Bereichen praktische Erfahrungen zu sammeln. Fiona Fiedler (NEOS) nannte als Beispiel die Pflegeausbildung, wo das parallele Erlernen des Umgangs mit Patienten wichtig sei.

Kritik an fehlender Reichweite

Trotz der Zustimmung aller Fraktionen zur Novelle wurde auch Kritik laut. Die Grünen vermissen unter anderem Ausnahmeregelungen für Geringfügig Beschäftigte in den Bereichen Kultur, Lehre oder Wissenschaften. Markus Koza (Grüne) begrüßte die Novelle, betonte aber, dass diese „zu wenig“ sei, da das Zuverdienstverbot Menschen mit ohnehin prekären Bedingungen treffe. Er nannte es „reichlich absurd“, aus 10 % der Arbeitslosen mit Zuverdienst ein „Problem zu konstruieren“.

Dagmar Belakowitsch (FPÖ) und Peter Wurm (FPÖ) argumentierten, dass vielen Gruppen die Möglichkeit erhalten bleiben müsse, „einen Fuß in der Arbeitswelt“ zu behalten. Belakowitsch kritisierte, die Bundesregierung fahre über diese Gruppen „mit dem Rasenmäher drüber“, wenngleich Sozialbetrug „wirkungsvoll zu bekämpfen“ sei. Andreas Haitzer (SPÖ) betonte die Notwendigkeit von Ausnahmen, gab aber auch zu bedenken, dass die Möglichkeit zum Zuverdienst in der Realität oftmals ausgenutzt werde.

Klarstellungen bei den Kündigungsfristen

Ebenfalls einstimmig beschlossen wurde eine Novelle, die Klarstellungen zu den Kündigungsfristen für Arbeiterinnen und Arbeiter bringt, die 2021 an jene der Angestellten angeglichen wurden.

Um Auslegungsprobleme in der Praxis zu vermeiden, legt die Gesetzesnovelle nun fest, dass lediglich Branchen von den allgemeinen, im ABGB verankerten Kündigungsfristen ausgenommen sein sollen, für die zwischen dem 1. Jänner 2018 und dem 30. Juni 2025 entsprechende kollektivvertragliche Regelungen vereinbart wurden. Ältere Vereinbarungen werden automatisch hinfällig. Neu ist zudem, dass per Kollektivvertrag festgelegte Kündigungsfristen eine Woche (Land- und Forstwirtschaft: zwei Wochen) nicht unterschreiten dürfen.

Mehr Schutz und Tourismus-Fonds

Ein Abänderungsantrag der Koalitionsparteien verankert zur Umsetzung der EU-Mindestlohnrichtlinie einen besseren Kündigungsschutz für Beschäftigte, die sich gegen eine Bezahlung unter Kollektivvertrag zur Wehr setzen. Michael Seemayer (SPÖ) und Norbert Sieber (ÖVP) unterstützten diese „längst überfällige“ Initiative.

Zudem wurde ein Regierungsentwurf zur Einrichtung eines Fonds zur Förderung von Aus- und Weiterbildung im Tourismus mit Stimmen von Koalition und Grünen beschlossen. Dieser soll mit 6,5 Mio. € dotiert werden.

Die beschlossenen Gesetzesnovellen bringen gezielte Erleichterungen beim Zuverdienst für Arbeitslose in Weiterbildung und sorgen für mehr Rechtssicherheit bei den Kündigungsfristen von Arbeitern. Die Änderungen zeigen den Konsens im Nationalrat, notwendige Anpassungen vorzunehmen, um Qualifizierung zu fördern und Lücken in der Gesetzeslage zu schließen.

Quelle „heute.at“

Österreichs Arbeitsmarkt bleibt in Bewegung.

Von admin

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