Endlich Entschädigung für „Frühstarter“ – doch die Bahn mauert noch
Wien, 29. Juni 2025 – Ist Ihr Zug verspätet, bekommen Sie als Fahrgast Entschädigung – das ist längst gängige Praxis und vielen bekannt: Ab 60 Minuten gibt es 25 Prozent des Fahrpreises zurück, ab 120 Minuten sogar die Hälfte. Fällt der Zug aus, kann man auf eine andere Verbindung umsteigen oder die Reise stornieren und den vollen Preis zurückfordern. Doch was passiert, wenn die Bahn einfach früher abfährt als geplant? Ein aktueller Fall, der 2024 für Aufsehen sorgte, könnte hier nun eine wichtige Kehrtwende für alle Reisenden bedeuten.
Der verfrühte Nachtzug: Eine Reisende kämpft für ihr Recht
Im Mittelpunkt des Geschehens steht eine Reisende, deren Nachtzug von Wien nach Hamburg im Jahr 2024 mehr als eine Stunde früher abfuhr als auf ihrem ursprünglich gebuchten Ticket vermerkt. Das Resultat: Die Dame war rund 90 Minuten länger unterwegs als vorgesehen, doch die zuständige Bahn verweigerte jegliche Entschädigung. Ein Ärgernis, das viele nur zu gut kennen dürften!
Bahn stellt sich stur – Fahrgast gibt nicht auf
Die betroffene Reisende sah sich klar im Nachteil und suchte Hilfe bei der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf). Die apf leitete umgehend ein Schlichtungsverfahren ein, doch zu einer gütlichen Einigung mit dem Bahnunternehmen kam es nicht. Damit war der Fall reif für die nächste Instanz: Die Schienen-Control Kommission (SCK) nahm sich der Sache an.
Historischer Bescheid der SCK: Frühzeitige Abfahrt = Zugausfall!
Die SCK hat nun in einem wegweisenden Bescheid klargestellt: Eine Abfahrt, die 60 Minuten oder mehr vor der planmäßigen Zeit erfolgt, ist einem Zugausfall gleichzusetzen! Das bedeutet im Klartext: Die Bahn ist zur Zahlung einer Fahrpreisentschädigung in Höhe von 25 Prozent des Ticketpreises verpflichtet.
Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt für die Passagierrechte. Denn auch eine deutlich zu frühe Abfahrt kann für Fahrgäste erhebliche Unannehmlichkeiten mit sich bringen, die durchaus mit jenen bei einer Verspätung vergleichbar sind – man denke nur an verpasste Anschlusszüge oder wichtige Termine, die nicht wahrgenommen werden können.
Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen
Allerdings ist dieser Bescheid noch nicht rechtskräftig. Das betroffene Bahnunternehmen hat bereits Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Es bleibt also abzuwarten, ob dieses Urteil in letzter Instanz Bestand haben wird. Im Flugverkehr gibt es ähnliche Regelungen und Urteile auf europäischer Ebene, was Hoffnung macht, dass sich diese wichtige Neuerung auch im Bahnsektor durchsetzen wird
Ein aktuelles Urteil der Schienen-Control Kommission könnte eine Zeitenwende für Bahnreisende bedeuten: Fährt Ihr Zug 60 Minuten oder mehr zu früh ab, steht Ihnen künftig voraussichtlich eine Entschädigung zu. Ein wichtiger Schritt für mehr Fairness im Bahnverkehr, auch wenn das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.
Quelle „heute.at“
Austria Aktuell
Immer auf Schiene mit den wichtigsten News!