FPÖ-Landesrat Martin Antauer argumentiert mit „Einbürgerungsboom“ und fordert strengere Bundesgesetze.
Gebührenerhöhung Fix: Staatsbürgerschaft kein „Diskontartikel“
Die Kosten für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft stehen in Niederösterreich vor einer signifikanten Anhebung. Martin Antauer (FPÖ), Landesrat für Sicherheit, Asyl und Zivilschutz, bekräftigt die Pläne und findet klare Worte: „Die Staatsbürgerschaft ist kein Diskontartikel.“ Die geplante Erhöhung, die ab Jänner 2026 in Kraft treten soll, diene dazu, dem „bundesweiten Trend des Einbürgerungsbooms entgegenzuwirken“, da die Staatsbürgerschaft „ein absolutes Privileg und somit ein hohes Gut“ sei.
Die Aktuellen Kosten – Einblick in die Tarife
Bisher fallen für Antragsteller folgende Gebühren an (Stand 1. Juli 2025):
- Antragsteller: 1.448 Euro
- Antrag für Ehepartner oder eingetragene Partner: 1.126 Euro zusätzlich
- Antrag für minderjährige Kinder (Bundesgebühren): 322 Euro zusätzlich
- NÖ Landesverwaltungsabgabe: 164 bis 1.275 Euro (für Kinder entfällt die NÖ-Abgabe)
Die genauen neuen Beträge werden „kurz vor Weihnachten“ aus dem Büro Antauer erwartet. Die Niederösterreichischen Nachrichten (NÖN) berichteten, dass die neuen Tarife derzeit noch verhandelt werden. Ein Beschluss wird in der Landtagssitzung am 18. Dezember erwartet.
Forderung nach Bundesnovelle: Schärferes Gesetz
Landesrat Antauer sieht auch den Bund in der Pflicht. Er fordert eine deutliche Verschärfung des Staatsbürgerschaftsgesetzes, da die Länder „die vom Bund vorgesetzte Suppe auslöffeln“ müssten.
Im Detail werden folgende Änderungen verlangt:
- „Privilegierte Verleihungen“ nach 6 Jahren sollen nur noch in Ausnahmefällen möglich sein.
- Deutschkenntnisse sollen angehoben werden.
- Die Regelung der Einkünfte soll neu definiert werden.
B2-Niveau und Nettozahler-Prinzip
Hinsichtlich der Sprachkenntnisse will Antauer mindestens eine B2-Prüfung sehen, die zwingend beim Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) abgelegt werden müsse, um Betrug zu verhindern.
Bei den Einkünften sollen nur noch bestimmte Erwerbstätigkeiten zählen, die der Antragsteller aktiv eingebracht hat. Statt der besten 36 von 72 Monaten sollen „zumindest die letzten fünf vollständigen Jahre“ relevant sein. Zudem dürfe in den letzten zehn Jahren vor der Verleihung keine Sozialhilfe bezogen worden sein. Die klare Devise: „Wir wollen Nettozahler.“
Zuwanderungswelle und Reaktion des Innenministeriums
Antauer kritisiert in diesem Zusammenhang die Zuwanderungswelle seit 2015 mit scharfen Worten: „Es werden drei straffällige Migranten medienwirksam abgeschoben und Tausende strömen ins Land.“ Er fordert, dieses „Leck“ sofort und dauerhaft zu schließen.
Das Innenministerium hält dem entgegen und verweist darauf, dass das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht bereits zu den strengsten in ganz Europa zähle. Bestehende Verleihungshindernisse sind unter anderem eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, ein anhängiger Asylantrag, eine weitere Staatsbürgerschaft sowie die Nähe zu extremistischen oder terroristischen Gruppen.
Die geplante Erhöhung der Einbürgerungsgebühren in Niederösterreich ab 2026, vorangetrieben von FPÖ-Landesrat Martin Antauer, markiert eine politische Stoßrichtung, die die österreichische Staatsbürgerschaft finanziell und formal weiter aufwerten soll. Die Maßnahmen stehen im Kontext einer generellen Forderung nach strengeren Zuwanderungs- und Integrationsregeln auf Bundesebene.
Quelle „heute.at“
Österreich zuerst – Privileg bewusst leben.