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Zerstörungswut am Verhandlungstisch

Es sollte ein starkes Signal für den globalen Waldschutz sein, doch die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), auch bekannt als „Anti-Kahlschlag-Verordnung“, wird erneut auf die lange Bank geschoben. Das Europäische Parlament hat am heutigen Tage mit 402 zu 250 Stimmen eine weitere Verschiebung des Inkrafttretens beschlossen.
Druck aus Österreichs Landwirtschaft

Das Votum in Straßburg folgt der Empfehlung des Europäischen Rates, der bereits eine Fristverlängerung bis 2027 ins Spiel gebracht hatte. Ein maßgeblicher Treiber dieser Verzögerung war der Druck aus Mitgliedstaaten, darunter Österreich, wo sich Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) massiv für die Verschiebung starkgemacht hatte.

„Kahlschlag“ für den Umweltschutz

Die Entscheidung ruft scharfe Kritik bei den österreichischen EU-Abgeordneten von Grünen und SPÖ hervor. SPÖ-EU-Abgeordneter Günther Sidl spricht von einem „Kahlschlag“ unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus. Er betont: „Diese Entscheidung ist kein Kompromiss, sondern eine gezielte Schwächung des Umweltschutzes.“

Verordnung „verwässert“

Ähnlich harsch fällt die Kritik von Thomas Waitz aus, dem Landwirtschaftssprecher der Grünen im EU-Parlament. Waitz wirft der Europäischen Volkspartei (EVP) vor, die Verordnung zugunsten von Agrar- und Sägewerklobbys „verwässert“ zu haben, anstatt echten Waldschutz zu gewährleisten.

Was die EUDR verhindern sollte

Die ursprüngliche EUDR hat ein klares Ziel: Sie soll den Handel mit Rohstoffen wie Holz, Rindfleisch, Soja, Palmöl, Kakao, Kaffee und Naturkautschuk sowie daraus hergestellten Produkten stoppen, wenn diese mit Abholzung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Unternehmen sollten strenge Sorgfaltspflichten erfüllen und nachweisen, dass ihre Waren aus „entwaldungsfreien“ Gebieten stammen.

Sorgen der Landwirte im Fokus der EVP

Die EVP verteidigt die Verschiebung, auch wenn Österreich selbst kaum mit Entwaldung zu kämpfen hat. Die Partei argumentiert, man trage damit den „berechtigten Sorgen von Landwirten und Betrieben“ Rechnung, die durch die strengen Auflagen befürchtet wurden.

Was als ambitionierter Schutzschirm für die Wälder der Welt gedacht war, droht nun, zu einem zahnlosen Papiertiger zu werden. Statt wie geplant 2026 soll das Gesetz nun frühestens 2027 – wenn überhaupt – in Kraft treten. Die neuerliche Verschiebung sendet ein fatales Signal über die Prioritäten in Europa.

Quelle „heute.at“

Waldschutz braucht jetzt Taten, keine Terminkorrekturen.

Von admin

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