Vor zwei Wochen sorgte die Abschiebung eines syrischen Straftäters für Schlagzeilen und wurde als Erfolg der österreichischen Asylpolitik gefeiert. Nun gibt es einen besorgniserregenden Paukenschlag: Von dem 32-jährigen Mann fehlt seit seiner Ankunft in Syrien jede Spur.

Abschiebung mit politischer Botschaft

Am 3. Juli richteten sich alle Blicke auf Österreich. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) kommentierte die Abschiebung des syrischen Straftäters in sein Heimatland als „Teil einer harten und damit gerechten Asylpolitik“. Es war der zweite Versuch, den Mann abzuschieben, und er wurde als Erfolg verbucht, der Österreichs Vorreiterrolle in Europa unterstreichen sollte.

Spurlos verschwunden

Doch die anfängliche Erleichterung weicht nun der Sorge. Nach Angaben seiner Rechtsvertreter gibt es kein Lebenszeichen von dem 32-Jährigen. Die letzte Meldung stammte von einem Zwischenstopp in Istanbul während der Abschiebung. Sebastian Frik von der Deserteurs- und Flüchtlingsberatung schilderte gegenüber dem Ö1-Morgenjournal die beunruhigende Situation: „Nach Abflug aus Istanbul nach Syrien gab es keinerlei Meldung mehr und auch seine Schwester, die aktiv versucht hat, mit ihm in Kontakt zu treten, konnte kein Lebenszeichen von ihm aus Syrien erhalten.“

An syrische Behörden übergeben

Die Behörde, die den Mann in Österreich zuletzt betreut hatte, vermutet, dass er nicht untergetaucht ist, sondern vielmehr in Syrien in Gewahrsam genommen wurde. Das Innenministerium bestätigte auf ORF-Anfrage, dass der Mann den syrischen Behörden übergeben worden sei. Zu „operativen Details zu zwangsweisen Außerlandesbringungen“ äußert sich das Ministerium jedoch nicht. Die Deserteurs- und Flüchtlingsberatung fordert nun vehement, dass sowohl das Innen- als auch das Außenministerium Informationen über den Verbleib des Syrers einholen und sicherstellen, dass ihm keine unmenschliche Behandlung droht.

Österreich als Vorreiter?

Das Innenministerium betont, Österreich sei federführend in Europa. Man sei das erste europäische Land, das in den vergangenen Jahren offiziell einen syrischen Straftäter direkt nach Syrien abschieben konnte. Der 32-Jährige war im November 2018 vom Landesgericht Salzburg wegen Beteiligung an der Terrormiliz IS zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte der Abschiebung zugestimmt.

Das plötzliche Verschwinden des abgeschobenen Syrers wirft nun neue Fragen auf und sorgt für Besorgnis. Was als Signal einer konsequenten Asylpolitik gedacht war, könnte sich nun zu einem Fall entwickeln, der die Grenzen der staatlichen Verantwortung nach einer Abschiebung aufzeigt.

Quelle „heute.at“

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Von admin

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