Die österreichische Bundesregierung setzt ein entschlossenes Zeichen gegen Schulabbruch und soziale Ausgrenzung. Integrations- und Jugendministerin Claudia Plakolm, Bildungsminister Christoph Wiederkehr und Staatssekretär Jörg Leichtfried präsentierten nach dem Ministerrat wegweisende Beschlüsse:
Die verpflichtende Suspendierungsbegleitung und das Perspektivengespräch. Das klare Ziel: Jeder junge Mensch soll die Chance auf eine gute Ausbildung und damit auf ein gutes Leben haben.
Ein Rettungsnetz für Abgehängte
Ministerin Plakolm schlug in ihren Ausführungen alarmierende Töne an: Jährlich verlassen Jugendliche die Schule ohne Abschluss. Etwa 9 Prozent der 15- bis 24-Jährigen in Österreich sind betroffen – bei jungen Menschen mit Migrationshintergrund sogar 13 Prozent, fast doppelt so viele wie bei Jugendlichen ohne Migrationshintergrund (7 Prozent). Sie stehen oft ohne Perspektive da und laufen Gefahr, „für immer abgehängt zu werden“.
„Unser Signal an die Jugendlichen ist ganz klar: Du bist nicht allein. Es gibt Wege und wir gehen sie gemeinsam,“ betonte Plakolm. Sie verwies auf den tragischen Fall in Graz, der gezeigt habe, was passieren kann, wenn Jugendliche ohne Halt aus dem Schulsystem fallen. Die neuen Maßnahmen sollen ein unbemerktes Herausrutschen verhindern. Man wolle zuhören, Gründe nachvollziehen und Perspektiven wie eine andere Schule, eine Lehrstelle, Lernhilfe oder psychosoziale Betreuung aufzeigen. Plakolm unterstrich auch die wichtige Mitverantwortung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
Schulen als sichere Orte: Suspendierung neu gedacht
Bildungsminister Wiederkehr hob hervor, dass Schulen sichere Orte der Entfaltung sein müssen. Angesichts einer Verdreifachung der Suspendierungen in den letzten vier Jahren sah er dringenden Handlungsbedarf. Bisher wurden suspendierte Schülerinnen und Schüler einfach nach Hause geschickt, wo manche die Zeit ungenutzt verbrachten.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 tritt die neue Regelung in Kraft:
- Verpflichtende Suspendierungsbegleitung: Suspendierte Schülerinnen und Schüler müssen mindestens acht Stunden eine Begleitung in Anspruch nehmen.
- Doppelte Unterstützung: Diese Begleitung umfasst sowohl eine pädagogische Begleitung zur Sicherung des Lernfortschritts als auch eine sozialpädagogische Begleitung, beispielsweise über die Schulpsychologie.
- Ziel: Rehabilitierung: Das Programm soll die Wiedereingliederung und Sozialisierung in den Klassenverband ermöglichen.
Mitwirkungspflicht der Eltern: Auch Eltern müssen mitwirken. Bei Vernachlässigung dieser Pflicht droht ein Eskalationsmechanismus, der zu einer Verwaltungsstrafe in Höhe von 150 bis 1.000 Euro führen kann.
Perspektive statt Abbruch: Das Zukunftsgespräch
Zusätzlich wird das verpflichtende Perspektivengespräch eingeführt für Jugendliche, die nach dem Pflichtschulalter die Schule abbrechen. Sind sie minderjährig, besteht auch hier die Mitwirkungspflicht der Eltern.
Ziel ist es, die Zahl der Schulabbrechenden zu verringern. Lehrpersonen können zur Unterstützung Jobcoaching oder psychosoziale Hilfe hinzuziehen.
Extremismusprävention im Fokus
Staatssekretär Jörg Leichtfried lenkte den Blick auf die Sicherheit und die zunehmende Radikalisierung von jungen Menschen als Folge der weltweiten geopolitischen Lage. „Extremismusprävention wird ein Schwerpunkt dieser Bundesregierung für die Zukunft sein,“ kündigte Leichtfried an.
Um Radikalisierung frühzeitig zu erkennen und einzudämmen, sollen neue Programme entwickelt werden. Der Staatssekretär versicherte, dass dies keine Zusatzbelastung für die Lehrkräfte darstellen werde. Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst werde ihre Kompetenzen einbringen, um die Schulen sicherer zu machen.
Die Bundesregierung reagiert mit der Suspendierungsbegleitung und dem Perspektivengespräch auf die steigenden Zahlen von Schulabbrüchen und Disziplinarfällen. Die Maßnahmen, die besonders von Ministerin Plakolm forciert wurden, zielen darauf ab, ein engmaschiges Rettungsnetz zu spannen, um junge Menschen vor dem Abrutschen zu bewahren. Das neue System betont die Wichtigkeit der frühzeitigen Intervention, der Elternmitwirkung und der sozialpädagogischen Begleitung, um jedem Jugendlichen eine echte Perspektive zu eröffnen und die Sicherheit an den Schulen zu erhöhen.
Quelle „Bundeskanzleramt“
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