Das Jahr 2026 bringt für Österreichs Autofahrer und Zweiradbesitzer tiefgreifende Veränderungen. Neben einer umfassenden StVO-Novelle stehen Anpassungen bei Steuern, Förderungen und der Vignettenpflicht an.

Besonders Pendler und junge Verkehrsteilnehmer sind von den neuen Regelungen betroffen, die teils schon im Jänner, spätestens aber mit der Straßenverkehrsnovelle am 1. Mai 2026 in Kraft treten.

ARBÖ Niederösterreich zieht Bilanz

Franz Pfeiffer, Präsident des ARBÖ Niederösterreich, bewertet die kommenden Monate zwiegespalten. Ein Lichtblick für Arbeitnehmer in der Region sei die deutliche Anhebung des Pendlereuros von zwei auf sechs Euro pro Kilometer ab dem 1. Jänner 2026. Diese Verdreifachung soll den Wegfall des Klimabonus zumindest teilweise kompensieren. Gleichzeitig begrüßt Pfeiffer die neuen Sicherheitsvorgaben: Die Helmpflicht für E-Scooter-Fahrer bis 16 Jahre und E-Bike-Lenker bis 14 Jahre entspreche langjährigen Forderungen des ARBÖ zur Steigerung der Verkehrssicherheit von Jugendlichen.

Teures Pflaster beim Autokauf

Der Kauf eines Neuwagens wird 2026 kostspieliger. Durch eine neue Berechnungsformel der Normverbrauchsabgabe (NoVA) steigen die Abgaben. Für Pkw gilt ab Jahresbeginn die Formel: (CO2-Emissionswert in g/km – 91 g) : 5. Wer ein Fahrzeug mit mehr als 155 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer erwirbt, muss zudem mit einem Malus von 80 Euro je zusätzlichem Gramm rechnen. Auch Motorradfahrer sind betroffen: Hier errechnet sich der Steuersatz nach der Formel (CO2-Emissionen in g/km – 51 g) : 4, wobei der Höchststeuersatz bei 30 Prozent gedeckelt bleibt.

Neue Vignettenpreise und Ende der Klebevariante

Die Asfinag passt die Tarife für die Autobahnnutzung an. Die Jahresvignette für Pkw verteuert sich um 2,9 Prozent auf 106,80 Euro. Für das Jahr 2026 ist die Vignette in der Farbe Rot gehalten. Es ist zudem ein historisches Jahr: 2026 wird das letzte Mal eine Klebevignette angeboten. Ab 2027 stellt Österreich komplett auf das digitale System um.

Die Tarife für 2026 im Detail (Pkw / Motorrad):

  • Tagesvignette (nur digital): 9,60 € / 3,80 €
  • 10-Tages-Vignette: 12,80 € / 5,10 €
  • 2-Monats-Vignette: 32,00 € / 12,80 €
  • Jahresvignette: 106,80 € / 42,70 €
Förderstopp für E-Mobilität rückt näher

Wer von staatlichen Zuschüssen für E-Infrastruktur oder Fahrzeuge profitieren möchte, muss schnell handeln. Die Förderung für private Ladeeinrichtungen (bis zu 50 Prozent der Kosten) endet am 31. März 2026. Auch die Ankaufsförderung für E-Mopeds und E-Motorräder von bis zu 1.800 Euro läuft zu diesem Datum aus. Noch knapper ist die Frist für E-Transporträder und E-Falträder: Hier müssen Anträge bis zum 27. Februar 2026 eingereicht werden.

Strengere Regeln für E-Scooter und E-Mopeds

Ab dem 1. Mai 2026 gelten für E-Scooter verschärfte Bedingungen. Neben der Helmpflicht für Minderjährige ist die Mitnahme von Personen untersagt, und die Geräte müssen zwingend mit Blinkern und Klingel ausgestattet sein. Zudem wird die Promillegrenze auf 0,5 gesenkt. Massive Änderungen gibt es für „mopedähnliche“ Elektrofahrzeuge ab dem 1. Oktober 2026: Sie gelten dann offiziell als Kraftfahrzeuge. Damit verbunden sind Zulassungs- und Versicherungspflicht, Führerscheinzwang sowie ein Verbot, Radwege zu benutzen.

Kampf gegen Parkplatz-Abzocke und Schummler

Eine Erleichterung für viele Autofahrer ist die Reform der Besitzstörungsklagen zum 1. Jänner 2026. Anwaltstarife werden bei solchen Klagen auf rund 100 Euro begrenzt, was überzogenen Forderungen privater Parkplatzwächter einen Riegel vorschiebt. Im Führerscheinrecht wird es hingegen strenger: Wer bei der Fahrprüfung schummelt, wird künftig mit einer Sperre von 18 Monaten belegt – doppelt so lange wie bisher. Positive Nachrichten gibt es für Senioren im Güterfernverkehr: Die zweijährige Befristung ab 60 Jahren für die Klassen C und D entfällt und wird durch eine allgemeine fünfjährige Befristung ersetzt.

Abgasnorm Euro 7 und Kameraüberwachung

Am 29. November 2026 tritt offiziell die Abgasnorm Euro 7 in Kraft. Diese ist zukunftsweisend, da erstmals nicht nur Auspuffgase, sondern auch der Abrieb von Reifen und Bremsen sowie die Haltbarkeit von Batterien in Elektroautos bewertet werden. Ebenfalls neu: Gemeinden erhalten ab Mai 2026 die Befugnis, verkehrsberuhigte Zonen mittels automatischer Kennzeichenerfassung zu kontrollieren, was die Durchsetzung von Zufahrtsbeschränkungen in Stadtzentren erheblich erleichtern wird.

Das Verkehrsjahr 2026 steht im Zeichen der Transformation. Während Pendler durch den höheren Pendlereuro entlastet werden, steigen die Kosten für Neuwagen und Autobahnnutzung. Die Verschärfungen bei E-Scootern und die Reform der Besitzstörungsklagen zeigen jedoch, dass der Gesetzgeber bemüht ist, sowohl die Sicherheit als auch den Verbraucherschutz im österreichischen Straßenverkehr zu stärken.

Quelle „heute.at“

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Von admin

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