Teilpension ab 2026: So funktioniert das neue Modell, das uns länger im Job halten soll

Die österreichische Regierung macht ernst beim Thema Pensionen und will, dass wir länger im Berufsleben bleiben. Das Zauberwort heißt Teilpension – ein neues Modell, das ab 1. Jänner 2026 in Kraft treten soll. Eine Maßnahme, die das Pensionssystem langfristig stabilisieren soll. „Es ist die größte Pensionsreform seit der Regierung Schüssel, die wir durchführen, um Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems langfristig zu gewährleisten“, kommentierte ÖVP-Klubchef August Wöginger die weitreichenden Pläne.

Das faktische Antrittsalter erhöhen: Der Kern der Reform

Das Herzstück dieser Pensionsreform ist die neue Teilpension. Wer die Voraussetzungen für eine Pension erfüllt – sei es die reguläre Alterspension, die Korridorpension, die Langzeitversichertenpension oder die Schwerarbeitspension – kann künftig schrittweise aus dem Arbeitsleben aussteigen. Betroffene haben die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit um 25 %, 50 % oder 75 % zu reduzieren und gleichzeitig einen entsprechenden Teil ihrer Pension zu beziehen. Der jeweilige Anteil des Pensionskontos wird dann als Teilpension ausbezahlt.

„Die Teilpension ist eine wichtige Maßnahme, um ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen länger gesund im Erwerbsleben zu halten“, betonte Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ). Sie ergänzte: „Sie trägt dazu bei, das faktische Pensionsantrittsalter anzuheben, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, und bringt eine höhere Pension.“

Das Sozialministerium rechnet vor: Konkrete Beispiele

Wir haben die neue Teilpension genauer unter die Lupe genommen. Das Sozialministerium hat uns exklusive Beispielszenarien zukommen lassen, die zeigen, wie sich die Teilpension in der Praxis für verschiedene Pensionsarten auswirkt:

Beispiel 1: Langzeitversichertenpension (Mann, 62 Jahre)

  • Gesamtgutschrift auf dem Pensionskonto: 2.800 €
  • Der Mann hat mit 62 Jahren Anspruch auf Langzeitversichertenpension. Er reduziert die Arbeitszeit um 75 Prozent.
  • Höhe der Teilpension: 1.835 €
    • (Das sind 2.100 € [75 % von 2.800 €] minus 12,6 % Abschlag [4,2 % pro Jahr bei Langzeitversichertenpension])

Beispiel 2: Alterspension (Frau, 61,5 Jahre)

  • Gesamtgutschrift auf dem Pensionskonto: 2.300 €
  • Die Frau hat mit 61,5 Jahren Anspruch auf Alterspension. Sie reduziert die Arbeitszeit um 50 Prozent.
  • Höhe der Teilpension: 1.150 €
    • (Das sind 50 % von 2.300 Euro, hier gibt es keine Abschläge)

Beispiel 3: Korridorpension (Mann, 63 Jahre)

  • Gesamtgutschrift auf dem Pensionskonto: 3.000 €
  • Der Mann hat mit 63 Jahren Anspruch auf Korridorpension. Er reduziert die Arbeitszeit um 50 Prozent.
  • Höhe der Teilpension: 1.347 €
    • (Das sind 1.500 € [50 % von 3.000 €] minus 10,2 % Abschlag [5,1 % pro Jahr bei der Korridorpension])

Beispiel 4: Schwerarbeitspension (Frau, 60 Jahre)

  • Gesamtgutschrift auf dem Pensionskonto: 2.600 €
  • Die Frau hat mit 60 Jahren Anspruch auf Schwerarbeitspension (Stichtag Juli 2026, Regelpensionsalter wäre bei 61,5 Jahren). Sie reduziert die Arbeitszeit um 25 Prozent.
  • Höhe der Teilpension: 632 €
    • (Das sind 650 € [25 % von 2.600 €] minus 2,7 % Abschlag [1,8 % pro Jahr bei der Schwerarbeitspension])

Mehr Flexibilität im Übergang zum Ruhestand

Die neue Teilpension bietet Arbeitnehmern in Österreich ab 2026 deutlich mehr Flexibilität beim Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand. Sie ermöglicht ein schrittweises Ausscheiden, was sowohl dem Wunsch vieler älterer Arbeitnehmer nach einer weniger abrupten Pensionierung entgegenkommt als auch dazu beitragen soll, das Pensionssystem langfristig zu stabilisieren und den Fachkräftemangel abzufedern.

Quelle „heute.at“

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Von admin

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