Die Bundesregierung hat vor den wohlverdienten Parlamentsferien noch einmal ordentlich Gas gegeben und einen wahren Gesetzes-Marathon durch den Nationalrat gepeitscht. Im Fokus: eine kleine, aber feine Pensionsreform, die Herrn und Frau Österreicher dazu bewegen soll, länger im Arbeitsleben zu verweilen. Am Donnerstagnachmittag wurde die neue „Teilpension“ beschlossen – eine Maßnahme, die das Pensionssystem fit für die Zukunft machen soll.
Die Teilpension: Arbeiten und kassieren
Das Herzstück der Reform ist die Einführung der Teilpension. Das Konzept ist einfach: Wer im fortgeschrittenen Alter nicht komplett in den Ruhestand treten, sondern lieber Teilzeit weiterarbeiten möchte, bekommt zusätzlich zum Gehalt eine Teilpension ausbezahlt. Die Höhe dieser Teilpension richtet sich nach dem Ausmaß der Arbeitszeitreduktion. Klar ist: Gesetzliche Abschläge müssen dabei berücksichtigt werden.
Der Clou: Der verbleibende Pensionsanspruch wird erst beim endgültigen Pensionsantritt berechnet. Und wer über das 65. Lebensjahr hinaus am Ball bleibt, darf sich für diesen Pensionsanteil später sogar über Zuschläge freuen. Geplant ist, dass die Teilpension ab Anfang 2026 in Anspruch genommen werden kann.
Altersteilzeit neu gedacht: Einschnitte und Verbote
Doch wo Licht ist, ist auch Schatten. Parallel zur Einführung der Teilpension gibt es Einschränkungen bei der Altersteilzeit. Das Altersteilzeitgeld, das als Lohnausgleich dient, wird künftig nur noch für maximal drei Jahre (bisher fünf) gewährt. Ab dem Zeitpunkt, ab dem jemand Anspruch auf eine Teilpension hat, wird das Altersteilzeitgeld grundsätzlich gestrichen.
Was das bedeutet? Wer Anspruch auf eine Korridorpension hat, kann ab 2029 frühestens mit 60 in eine staatlich geförderte Altersteilzeit gehen, alle anderen frühestens mit 62. Die Verkürzung von fünf auf drei Jahre erfolgt schrittweise, ebenso wie die Erhöhung der für den Zugang zur Altersteilzeit erforderlichen Beschäftigungsjahre.
Eine weitere Neuerung: Eine bezahlte Nebenbeschäftigung während der Altersteilzeit ist ab sofort verboten. Und aus budgetären Gründen wird der staatliche Lohnausgleich für neue Altersteilzeitvereinbarungen in den Jahren 2026 bis 2028 vorübergehend von 90 auf 80 Prozent reduziert.
Nachhaltigkeit im Visier: Der Notfall-Mechanismus
Die Regierung setzt mit einem „Nachhaltigkeitsmechanismus“ ein klares Zeichen: Die Pensionsausgaben sollen nicht aus dem Ruder laufen. Sollte der im ASVG verankerte Budgetpfad überschritten werden, ist die Regierung zu Einschnitten im Pensionssystem verpflichtet. Ein Mechanismus, der für Stabilität sorgen soll.
Erleichterungen für Arbeitslose und Präzisierungen bei Leistungen
Auch für Arbeitslose gibt es eine gute Nachricht: Wer an AMS-Schulungsmaßnahmen teilnimmt und diese unterbrechen muss, erhält künftig Erleichterungen bei den Meldepflichten. Zudem wurde auf ein OGH-Urteil reagiert und klargestellt, dass ergänzende Leistungen zur Ausgleichszulage und zum Pensionsbonus nur dann zustehen, wenn sich der Partner bzw. die Partnerin oder betroffene Kinder rechtmäßig in Österreich aufhalten. Ein ergänzender Gesetzesantrag sichert dies auch für den GSVG- und den BSVG-Bereich ab.
Harte Kritik von der FPÖ: „Massive Verschlechterung“
Das Gesetzespaket sorgte bereits im Sozialausschuss für Diskussionsstoff. Während die Koalitionsparteien ÖVP und Grüne der Einführung der Teilpension zustimmten, konnten für den Nachhaltigkeitsmechanismus und die neuen Altersteilzeit-Bestimmungen weder die SPÖ noch die NEOS gewonnen werden.
Die FPÖ ortet insgesamt eine „massive Verschlechterung“ im Pensionssystem. Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ) zeigte sich enttäuscht darüber, dass die abschlagsfreie Frühpension bei 45 Arbeitsjahren, die sogenannte „Hacklerregelung“, nicht wieder eingeführt wird. Wurm kritisiert: „Wer 45 Jahre oder länger gearbeitet hat, sieht von Wertschätzung oder Unterstützung nichts.“
Bildungskarenz: Härtefallregelung beschlossen
Miterledigt mit dem Gesetzesbeschluss wurde auch ein Antrag der Grünen zur Bildungskarenz. Laut SPÖ wurde der Forderung nach einer Härtefallregelung für Personen, die ihre Bildungskarenz unterbrechen mussten, bereits Rechnung getragen.
Die Pensionsreform bringt weitreichende Änderungen für das österreichische Arbeits- und Pensionssystem mit sich. Ziel ist es, Menschen länger im Arbeitsleben zu halten und die Nachhaltigkeit des Systems zu sichern. Die Einführung der Teilpension eröffnet neue Möglichkeiten, während die Einschränkungen bei der Altersteilzeit eine Neuausrichtung erfordern. Die kommenden Jahre werden zeigen, wie sich die Maßnahmen in der Praxis bewähren.
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