Wien – Die Tinte unter dem Sparpaket der Bundesregierung ist trocken, und das bedeutet für viele Österreicherinnen und Österreicher: Der Gürtel muss enger geschnallt werden.

Nachdem Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) das ambitionierte Doppelbudget für 2025 (6,4 Mrd. Euro Einsparungen) und 2026 (8,7 Mrd. Euro) präsentiert hat, liegt nun das dazugehörige Budgetbegleitgesetz auf dem Tisch. Und das hat es in sich! Neben bekannten Maßnahmen wie höheren E-Card-Gebühren und der Aussetzung der Familienbeihilfe trifft es nun auch Bezieher von AMS-Leistungen empfindlich.

Bildungsbonus gekippt: Ausbildungs-Motivation adé?

Ein besonders schmerzhafter Einschnitt betrifft den erst 2024 eingeführten Bildungsbonus für Sozialhilfeempfänger, die an längeren AMS-Schulungen teilnehmen. Dieser Bonus, der zusätzlich zur regulären AMS-Beihilfe von rund 2,60 Euro täglich einen Zuschlag von satten 150 bis 300 Euro monatlich (bis zu 3.600 Euro jährlich) brachte, wird nun sang- und klanglos gestrichen.

Die offizielle Begründung der Regierung für diesen Schritt: komplexe Vollzugsbestimmungen und organisatorische Doppelgleisigkeiten an der Schnittstelle zum AMS. Zudem fällt auch die Regelung weg, dass dieser Schulungszuschlag nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden darf. Kritiker befürchten, dass diese Maßnahme die Motivation zur Teilnahme an wichtigen Weiterbildungsmaßnahmen deutlich schmälern wird – gerade bei jenen, die ohnehin schon mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben.

Weniger Zuverdienst für Arbeitslose: Jobben nur noch in Ausnahmefällen

Doch damit nicht genug. Die Regierung nimmt sich auch die Zuverdienstmöglichkeiten für Bezieher von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe vor. Künftig soll eine geringfügige Beschäftigung parallel zum Bezug dieser Leistungen nur noch in strengen Ausnahmefällen möglich sein.

Die neuen Regeln im Detail:

  • Generelles Verbot: Grundsätzlich ist ein Zuverdienst während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe nicht mehr erlaubt.
  • Ausnahmen:
    • Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, dürfen bis zu 26 Wochen geringfügig dazuverdienen.
    • Personen, die mindestens 52 Wochen Krankengeld bezogen haben, dürfen ebenfalls bis zu 26 Wochen geringfügig hinzuverdienen.
    • Dauerhafte Ausnahmen: Ältere Langzeitarbeitslose über 50 Jahre und Personen mit Behindertenstatus sind von dieser Regelung ausgenommen.
    • Auch wer bereits vor der Arbeitslosigkeit mindestens ein halbes Jahr einer geringfügigen Nebentätigkeit nachging (ohne Unterbrechung), darf diese weiterhin ausüben.

Diese Verschärfung der Zuverdienstregeln dürfte vor allem jene treffen, die versucht haben, ihre oft knappen Bezüge durch einen kleinen Nebenjob aufzubessern. Die Regierung argumentiert hier mit der Notwendigkeit, den Fokus wieder stärker auf die Kernaufgabe der Arbeitsuche zu legen.

Einsparungen auf Kosten der Schwächsten?

Die Streichung des Bildungsbonus und die Einschränkung der Zuverdienstmöglichkeiten beim AMS sind klare Zeichen des Sparkurses der Regierung unter Finanzminister Marterbauer. Während die Notwendigkeit der Budgetkonsolidierung unbestritten sein mag, werfen diese Maßnahmen die Frage auf, ob hier nicht gerade bei den Schwächsten in der Gesellschaft gespart wird. Die Befürchtung ist groß, dass diese Entscheidungen die Integration in den Arbeitsmarkt erschweren und die finanzielle Situation von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern weiter verschärfen könnten. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Änderungen in der Praxis auswirken werden.

Quelle „heute.at“

Von admin

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