Wien – Lange gefordert, nun beschlossen: Die Bundesregierung hat sich am Mittwoch am Rande des Ministerrats auf eine weitreichende Überwachung von Messengerdiensten im Rahmen der Terrorabwehr geeinigt.
Innenminister Gerhard Karner, der sich seit geraumer Zeit für entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen starkgemacht hatte, spricht von einem „Meilenstein“. Das Paket soll noch heute im Ministerrat fixiert und anschließend der Öffentlichkeit präsentiert werden.
Was bedeutet das konkret für Österreich?
Die neue Regelung ermöglicht es Ermittlern künftig, sogenannte „Gefährder“ durch die Überwachung ihrer privaten Handydaten genauer ins Visier zu nehmen. Das Ziel ist klar: Terroranschläge sollen im Keim erstickt werden.
Strengere Waffenregeln als Begleitmaßnahme
Parallel dazu werden auch die Waffenregeln verschärft. Details hierzu wurden nicht explizit genannt, aber es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahmen Hand in Hand gehen, um die Sicherheit im Land weiter zu erhöhen.
Nur bei begründetem Verdacht und richterlicher Anordnung
Ein zentraler Punkt der Neuregelung ist, dass die Messenger-Überwachung nicht willkürlich erfolgen darf. Sie ist an strenge Voraussetzungen geknüpft:
- Begründeter Verdacht: Die Ermittler müssen einen konkreten Verdacht haben, dass eine Person einen Terroranschlag plant.
- Drei-Richter-Senat: Die Anordnung zur Überwachung muss durch einen Drei-Richter-Senat erfolgen, um Missbrauch vorzubeugen und die Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Sonderbericht bei vermehrter Anwendung
Um Transparenz zu schaffen und eine Kontrolle der Maßnahme zu ermöglichen, ist vorgesehen, dass bei mehr als 30 Anwendungsfällen pro Jahr ein Sonderbericht im zuständigen Untersuchungsausschuss erforderlich wird. Dies soll sicherstellen, dass die Überwachung von Gefährdern ausschließlich dann erfolgt, wenn sie für Ermittlungszwecke zwingend notwendig ist und im Einklang mit den rechtlichen Rahmenbedingungen steht.
Zeitplan und technische Herausforderungen
Die gesetzliche Grundlage für die Messenger-Überwachung soll noch vor dem Sommer im Parlament beschlossen werden und mit 1. Jänner 2025 in Kraft treten. Vorab müssen jedoch auch die notwendigen technischen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Innenminister Karner wird in der „Krone“ mit den Worten zitiert: „Es liegt noch viel harte Arbeit vor uns, aber wir werden den eingeschlagenen Weg konsequent zu Ende gehen.“
Die Einigung der Bundesregierung auf die Messenger-Überwachung markiert einen wichtigen Schritt in der Terrorabwehr. Während Befürworter die Notwendigkeit dieser Maßnahme im Kampf gegen den Terrorismus betonen, werden Datenschützer und Bürgerrechtler die genaue Umsetzung und die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Prinzipien genau beobachten. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Neuerung in der Praxis bewähren wird und welche Auswirkungen sie auf die digitale Privatsphäre der Österreicher haben wird.
Quelle „heute.at“