Wien, im Mai 2025 – Aufatmen bei zahlreichen Haushalten in Niederösterreich und darüber hinaus! Wie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums bekannt gab, erhalten mehr als 300.000 betroffene EVN-Kunden eine finanzielle Entschädigung.
Grund dafür ist ein erfolgreicher Vergleich, den der VKI mit dem Energieversorger erzielen konnte. Dieser Schritt macht die im September 2022 erfolgte Preiserhöhung für Strom und Erdgas nachträglich teilweise wieder wett.
Gerichtsurteil als Basis für Vergleich
Die juristische Grundlage für diese erfreuliche Entwicklung legte eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG). Laut VKI sei durch dieses Urteil die Rechtsgrundlage für die damalige Preisanhebung hinfällig geworden. Der VKI, unter der engagierten Führung von Stefan Schreiner, Leiter der Abteilung Sammelaktionen, zog im Namen der Konsumenten vor Gericht – mit Erfolg.
Unbürokratische Lösung erzielt
Nach dem richtungsweisenden OLG-Urteil gelang es dem VKI, mit der EVN, vertreten durch Geschäftsführer der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG, Herwig Hauenschild, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Ziel war es, die durch die Preisanpassung entstandenen finanziellen Mehrbelastungen für die betroffenen Strom- und Erdgaskunden auszugleichen.
Wahlfreiheit für Betroffene
Die Einigung sieht vor, dass alle betroffenen Privatkunden die Möglichkeit haben, entweder eine Ausgleichszahlung direkt auf ihr Konto zu erhalten oder eine Gutschrift im attraktiven Bonuspunkteprogramm der EVN zu wählen.
Wichtig für alle Betroffenen: Um die Ausgleichszahlung zu erhalten, ist eine Anmeldung bis spätestens 31. Juli 2025 unter der eigens eingerichteten Webseite www.vki.at/EVN2025 zwingend erforderlich.
Informationsschreiben unterwegs
Die EVN wird Anfang Mai 2025 mit dem Versand von detaillierten Informationsschreiben an die betroffenen Haushalte beginnen. Erfreulich ist, dass sich auch ehemalige Kundinnen und Kunden der EVN anmelden und von dieser Vergleichslösung profitieren können. Die EVN selbst schätzt die Zahl der Anspruchsberechtigten auf rund 230.000 bis 240.000 Personen.
Welche Tarife sind betroffen?
Die Preiserhöhung aus dem Jahr 2022 betraf folgende Tarife der EVN:
- Optima Strom
- Optima Eco
- Optima Natur
- Optima Eco Natur
- Optima Gas
- Optima Biogas
Mehrere Hundert Euro möglich
Die Höhe der individuellen Ausgleichszahlung oder der Gutschrift im Bonuspunkteprogramm richtet sich nach dem jeweiligen Energieverbrauch der Kundinnen und Kunden. Stefan Schreiner vom VKI zeigt sich zufrieden: „Es freut uns, dass wir mit der EVN eine unbürokratische Lösung gefunden haben und dazu beitragen können, Energie für alle betroffenen Konsument:innen leistbarer zu machen. Betroffene Haushaltskund:innen mit einem durchschnittlichen Strom- und Erdgas-Verbrauch können mit einer Ausgleichszahlung bzw. Bonuspunkten im Gegenwert von mehreren Hundert Euro rechnen.“
Auch Herwig Hauenschild von der EVN betont die positive Einigung: „Wir sind froh, eine gute Lösung im Sinne unserer Kundinnen und Kunden erreicht zu haben. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen aber deutlich, dass wir dringend Rechtssicherheit für notwendige Preisanpassungen brauchen. Mit dem geplanten Elektrizitätswirtschaftsgesetz muss hier nun endlich die nötige Klarheit geschaffen werden.“
Chance nicht verpassen!
Dieser Vergleich zwischen dem VKI und der EVN ist ein positives Signal für die Konsumenten in Zeiten steigender Energiekosten. Betroffene EVN-Kundinnen und -Kunden sollten die Frist bis zum 31. Juli 2025 unbedingt beachten und sich unter www.vki.at/EVN2025 für die Ausgleichszahlung anmelden, um von diesem „Geldregen“ zu profitieren. Wer die Bonuspunkte bevorzugt, findet alle Informationen dazu unter evn.at/extrabonus. Es ist eine unkomplizierte Möglichkeit, einen finanziellen Ausgleich für die Preiserhöhungen der Vergangenheit zu erhalten.
Quelle „heute.at“