Wien, Österreich – Klare Ansage aus dem Kanzleramt: Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) schaltet in der Integrationspolitik einen Gang höher. Nach dem Ministerratsbeschluss vom Mittwoch bekräftigte sie am Abend in der ZIB2 gegenüber ORF-Journalist Stefan Lenglinger, dass ein verpflichtendes Integrationsprogramm für Asylberechtigte und chancenreiche Asylwerber in den Startlöchern steht. Plakolm lässt keinen Zweifel: Integration ist kein „Angebot, sondern eine Verpflichtung.“

Integration: Vom Angebot zur Pflicht

Die Botschaft ist unmissverständlich: „Wer bei uns bleiben will, muss Deutsch lernen, sich um einen Arbeitsplatz kümmern und sich an unsere Regeln halten“, so Plakolm. Diese deutlichen Worte fassen die Kernphilosophie des neuen Ansatzes zusammen. Die Regierung reagiert damit auf die Notwendigkeit, Integration nicht dem Zufall zu überlassen, sondern aktiv zu steuern.

Dreijähriges Pflichtprogramm: Was auf Asylberechtigte zukommt

Das Herzstück der Neuerung ist ein dreijähriges Integrationsprogramm. Alle Asylberechtigten werden künftig dazu verpflichtet, dieses zu absolvieren. Auch Asylwerber mit einer hohen Anerkennungswahrscheinlichkeit von über 75 Prozent sollen an den Modulen teilnehmen.

Diese Module umfassen:

  • Intensive Deutschkurse: Sprachkenntnisse sind der Schlüssel zur Integration. Wer den Kurs nicht besteht, muss ihn mit Selbstbehalt wiederholen.
  • Grundregel-Kurse: Hier geht es um das Erlernen der österreichischen Gesellschaftsregeln und Werte.
  • Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt: Maßnahmen, die die Jobsuche erleichtern und die Eingliederung in den Arbeitsmarkt fördern sollen.

Neue „Integrationsbeihilfe“ statt Sozialhilfe

Ein zentraler Punkt des Programms ist die Umstellung der finanziellen Unterstützung. Während der Dauer des Integrationsprogramms erhalten Asylberechtigte keine herkömmliche Sozialhilfe mehr. Stattdessen wird eine neu geschaffene „Integrationsbeihilfe“ eingeführt. Ministerin Plakolm betonte zweimal dezidiert: „Die neue ‚Integrationsbeihilfe‘ werde definitiv ‚keine Sozialhilfe mit neuem Türschild’“. Details zur konkreten Ausgestaltung dieser Beihilfe sind jedoch noch in Arbeit.

Sanktionen bei „Integrationsunwilligkeit“: Durchgreifen ist angesagt

Das Programm sieht auch Sanktionen vor: Wer das Integrationsprogramm nicht abschließt und nachweislich „unwillig“ ist, sich zu integrieren, muss mit Kürzungen der Sozialleistungen und sogar Verwaltungsstrafen rechnen. Plakolm verteidigte diese Maßnahmen vehement: „Die Sanktionen brauche es unbedingt, sonst wäre die neue Regelung zahnlos.“

Juristische Bedenken? Plakolm wischt sie vom Tisch

Die angesprochenen juristischen Zweifel an der Umsetzbarkeit oder der Vereinbarkeit mit EU-Recht lässt Claudia Plakolm nicht gelten. Ihre Antwort ist klar: „Sie werden für alles immer Experten finden. Unsere Berater sagen: Es ist möglich, weil wir auf den Einzelfall zielen.“ Hierbei soll genau geprüft werden, ob tatsächlich Integrationsunwilligkeit vorliegt oder ob beispielsweise eine Lernschwäche der Grund für das Scheitern in einem Deutschkurs ist.

Schnelle Umsetzung im Visier

Obwohl das verpflichtende Integrationsprogramm auf Basis des Ministerratsbeschlusses erst erarbeitet werden muss, zeigte sich Plakolm optimistisch bezüglich des Zeitplans. „Ich bin zuversichtlich, dass wir in wenigen Monaten Ergebnisse liefern können“, so die Ministerin in der ZIB2. Sie hofft, dass das Programm „schon umgesetzt und gängige Praxis ist“ in genau einem Jahr.

Österreichs Integrationspolitik steht vor einem Paradigmenwechsel. Mit dem verpflichtenden Integrationsprogramm setzt die Regierung unter Federführung von Claudia Plakolm auf klare Regeln und Konsequenzen. Das Ziel ist eine aktive und nachhaltige Integration in den österreichischen Arbeitsmarkt und die Gesellschaft. Die kommenden Monate werden zeigen, wie die detaillierte Ausgestaltung der „Integrationsbeihilfe“ und die konkrete Umsetzung des Programms aussehen werden. Eines ist jedoch klar: Das Signal ist gesetzt – Integration wird in Österreich zur Pflicht.

Quelle „heute.at“

Von admin

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