Österreich steht vor einem massiven rechtlichen Umbruch. Mit dem 1. Jänner 2026 treten zahlreiche Reformen in Kraft, die das tägliche Leben der Bürger nachhaltig beeinflussen werden. Die Koalition aus ÖVP, SPÖ und Neos hat ein Paket geschnürt, das von tiefgreifenden Einschnitten im Pensionssystem bis hin zu neuen Transparenzregeln in der Gastronomie reicht. Wir haben die Details analysiert.
Die Pensionsreform im Detail
Der Druck auf das Pensionssystem führt zu markanten Änderungen beim Ruhestand. Das neue Modell der Teilpension ist das Kernstück, um die Erwerbsquote älterer Menschen zu erhöhen. Bürger können ihre Arbeitszeit reduzieren und gleichzeitig einen Teil der Pension beziehen, ohne dass dies zu einer massiven Schmälerung der späteren Gesamtpension führt. Es ist ein Versuch, Expertise länger im Betrieb zu halten.
Gleichzeitig werden die Daumenschrauben bei der Korridorpension angezogen. Wer früher gehen möchte, muss sich auf ein höheres Antrittsalter einstellen: Dieses wird schrittweise von 62 auf 63 Jahre angehoben. Zudem steigt die Hürde bei den Versicherungsjahren auf 42 an. Finanziell wird es für Bezieher höherer Pensionen spürbar enger. Während kleine Renten voll valorisiert werden, müssen sich alle Bezieher mit einer Pension über 2.500 Euro mit einem Fixbetrag von 67,50 Euro begnügen, was einer faktischen Kürzung der Kaufkraft bei hoher Inflation gleichkommt.
Steuerliche Neuerungen und Arbeit
Im Bereich Steuern und Arbeit gibt es ab 2026 klare Gewinner und Verlierer. Ein wesentlicher Punkt ist die Abschaffung des Beförderungszuschusses für Dienstfahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln – im Gegenzug wird der Pendlereuro auf 6 Euro pro Kilometer jährlich angehoben. Bei der Einkommensteuer wird die Homeoffice-Pauschale formal begraben und durch die neue Telearbeits-Pauschale ersetzt, um den hybriden Arbeitsformen Rechnung zu tragen.
Besonders wichtig für die Lohnabrechnung sind die neuen Sätze der Negativsteuer. Wer keine Pendlerpauschale beansprucht, erhält 55 Prozent der SV-Beiträge bis maximal 1.300 Euro zurück. Mit Pendlerpauschale steigt dieser Deckel auf 1.554 Euro. Pensionisten erhalten 80 Prozent ihrer SV-Beiträge erstattet, jedoch gedeckelt mit 723 Euro. Auch Unternehmer müssen umdenken: Die Basispauschalierung ist künftig bis zu einem Umsatz von 420.000 Euro anwendbar, wobei 15 Prozent (bzw. 6 Prozent bei beratenden Berufen) pauschal als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können.
Bildungswesen und Disziplinarstrafen
Das Schulwesen erfährt eine ideologische und organisatorische Straffung. Das geplante Kopftuchverbot bis zum 14. Lebensjahr wird mit Beginn des Schuljahres 2026/27 flächendeckend umgesetzt, nach einer vorhergehenden intensiven Aufklärungsphase.
Massive Änderungen gibt es bei der Elternhaftung. Wenn Schüler der 9. Schulstufe die Ausbildung abbrechen oder aufgrund von Fehlverhalten ausgeschlossen werden, ist ein Perspektivengespräch zwischen Lehrern, Schülern und Eltern zwingend vorgeschrieben. Zeigen sich die Erziehungsberechtigten unkooperativ, greift der Strafkatalog: Verwaltungsstrafen von 150 Euro bis zu 1.000 Euro können verhängt werden. In letzter Konsequenz sieht der Gesetzgeber eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen vor, um die Mitwirkungspflicht der Eltern zu erzwingen.
Von der Bildungskarenz zur Weiterbildungszeit
Die klassische Bildungskarenz ist Geschichte. An ihre Stelle tritt die Weiterbildungszeit, die jedoch einen Paradigmenwechsel darstellt. Im Gegensatz zum alten System besteht nun kein Rechtsanspruch mehr auf die Weiterbildungsbeihilfe. Das AMS agiert hier als Kontrollinstanz und kann Anträge ablehnen, selbst wenn alle formalen Kriterien erfüllt sind – etwa wenn das Budget für das laufende Jahr bereits verbraucht ist. Die Umsetzung dieses Systems verzögert sich aufgrund technischer Hürden auf den Zeitraum zwischen Mai und Juni 2026.
Alltag im Fokus: Trinkgeld und Gesundheit
Eine kleine Revolution findet am Bezahlterminal statt. Arbeitnehmer haben ab Jänner ein gesetzliches Auskunftsrecht über das unbare Trinkgeld, das per Karte oder Smartphone bezahlt wurde. Damit soll sichergestellt werden, dass die Zusatzleistungen der Gäste auch tatsächlich beim Servicepersonal ankommen. Ausgenommen sind nur Betriebe, die Trinkgelder sofort in bar auszahlen.
Im Gesundheitsbereich wird die Rezeptgebührenobergrenze zur Arzneimittelobergrenze weiterentwickelt. Dies ist ein entscheidender Vorteil für Patienten, die Medikamente benötigen, deren Preis knapp unter der Rezeptgebühr liegt. Diese Beträge zählen nun ebenfalls zur Obergrenze. Da der Prozentsatz von 2 Prozent auf 1,5 Prozent des Jahreseinkommens gesenkt wird, erreichen viele Bürger die Befreiungsgrenze deutlich früher.
Sicherheit im Straßenverkehr
Auf den Straßen reagiert die Politik auf die wachsende Zahl von Unfällen mit Mikromobilität. Geplant ist eine Helmpflicht für E-Biker unter 14 Jahren und E-Scooter-Fahrer unter 16 Jahren. Während der ÖAMTC die Maßnahme als nicht weitreichend genug kritisiert und eine generelle Helmpflicht für E-Scooter fordert, hält die Regierung vorerst an den Altersgrenzen fest. Parallel dazu wird an einer Reform der Pickerl-Überprüfung gearbeitet, um die Prüfintervalle für moderne Fahrzeuge effizienter zu gestalten.
Die Reformen für 2026 greifen tief in das soziale Gefüge Österreichs ein. Während finanzielle Entlastungen bei Medikamenten und Steuerpauschalen spürbar sein werden, erhöhen die neuen Regeln im Schul- und Pensionssystem den Druck auf den Einzelnen. Österreich stellt die Weichen für ein Jahr der Anpassungen, in dem Eigenverantwortung und Transparenz zu neuen Leitmotiven werden.
Quelle „heute.at“
Österreich blickt nach vorn – neue Regeln für ein neues Jahr.
