Die Bundesregierung präsentiert eine völlig neue Pensionsreform, die das Arbeiten im Alter attraktiver machen soll. Schluss mit „entweder oder“: Jetzt gibt’s Pension und Job gleichzeitig!

Wien. Das lange erwartete Gesetz zur Einführung einer Teilpension ist da! Das Sozialministerium hat den Entwurf fertiggestellt und verspricht eine kleine Revolution für Österreichs Arbeitnehmer. Ab dem kommenden Jahr wird es möglich sein, die Arbeitszeit zu reduzieren und gleichzeitig einen Teil der bereits angesparten Pension zu beziehen. Das bedeutet mehr Flexibilität und eine sanftere Überleitung in den Ruhestand. Doch Achtung: Die bisher beliebte Altersteilzeit wird schrittweise auf maximal drei Jahre eingeschränkt.

„Wirklich schwierige Verhandlungen“ mit Happy End

Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) zeigte sich bei einem Pressegespräch sichtlich erleichtert. Die Verhandlungen seien aufgrund der Komplexität der Materie „wirklich schwierig“ gewesen, doch das Ergebnis stimmt sie optimistisch: „Erstmals heißt es nicht mehr, entweder Pension oder Arbeit, sondern beides kann verbunden werden.“ Ziel ist es, Menschen länger im Erwerbsleben zu halten und so wertvolles Wissen in den Betrieben zu bewahren.

Teilerfolg für das Budget: Milliarden-Einsparungen in Sicht?

Neben den Vorteilen für die Arbeitnehmer erhofft sich das Sozialministerium auch spürbare Einsparungen. In budgetär angespannten Zeiten ist jeder Euro willkommen. Für das erste Jahr der Teilpension rechnet man mit einer Entlastung von satten 197 Millionen Euro, die im zweiten Jahr auf 402 Millionen Euro ansteigen soll. Erwartet wird, dass rund 10.000 Menschen dieses neue Modell nutzen werden. Auch die Reform der Altersteilzeit soll einen Beitrag leisten, wenn auch in geringerem Umfang: 2026 werden 59 Millionen Euro und im Jahr darauf 89 Millionen Euro erwartet. Zum Vergleich: Im Vorjahr waren noch knapp 36.500 Menschen in Altersteilzeit.

Wann darf’s denn sein? Der neue Pensionsfahrplan

Die Teilpension kann angetreten werden, sobald ein Anspruch auf eine Alterspension besteht. Hier die wichtigsten Eckpunkte:

  • Korridorpension: Zukünftig ab 63 Jahren möglich.
  • Langzeitversichertenregelung (ehem. „Hacklerregelung“): Ab 62 Jahren.
  • Schwerarbeiterpension: Bereits ab 60 Jahren.
  • Reguläre Alterspension: Für Männer ab 65 Jahren, bei Frauen erfolgt die Anpassung an das Antrittsalter der Männer schrittweise bis 2033.

Weniger arbeiten, mehr Geld: So funktioniert die Teilpension

Wer die Teilpension in Anspruch nehmen möchte, muss die Arbeitszeit um mindestens 25 Prozent und maximal 75 Prozent reduzieren. Wichtig dabei ist die Zustimmung des Arbeitgebers. Auf Wunsch der Schichtarbeitsbranchen wurden zudem drei Korridore eingerichtet:

  • 25 bis 40 Prozent Arbeitszeitreduktion: Sie erhalten 25 Prozent des bis dahin am Pensionskonto angesparten Betrags zusätzlich zum Gehalt.
  • 41 bis 60 Prozent Arbeitszeitreduktion: Hier werden 50 Prozent der bisherigen Gutschrift ausbezahlt.
  • 61 bis 75 Prozent Arbeitszeitreduktion: Bei dieser starken Reduktion erhalten Sie 75 Prozent des erworbenen Anspruchs.

Wichtiger Hinweis: Bei Frühpensionen reduzieren die jeweiligen Abschläge die Gutschrift. Bei der Korridorpension sind das beispielsweise 5,1 Prozent pro Jahr, bei der Langzeitversichertenregelung 4,2 Prozent.

Ein Rechenbeispiel, das Licht ins Dunkel bringt

Nehmen wir an, eine Person hat mit 63 Jahren Anspruch auf eine Korridorpension und möchte die Teilpension nutzen. Auf ihrem Pensionskonto hat sich eine Gutschrift von 3.000 Euro pro Monat angesammelt. Reduziert diese Person die Arbeitszeit um 50 Prozent, werden 50 Prozent des Kontos „geschlossen“. Sie erhält dann 1.500 Euro abzüglich des Abschlags von 10,2 Prozent (für zwei Jahre), also 1.347 Euro Teilpension. Dieser Betrag wird dann ganz einfach zum Gehalt addiert! Wenn die Person später komplett in Pension geht, setzt sich der Bezug aus dem „eingefrorenen“ Teil und dem durch die weitere Erwerbstätigkeit gewachsenen Teil zusammen.

Das Ende der langen Altersteilzeit?

Die Altersteilzeit, bei der bisher die Arbeitszeit um 40 bis 60 Prozent reduziert wurde und ein Lohnausgleich erfolgte, wird künftig mit der Teilpension verschmolzen. Das bedeutet, dass man statt wie bisher fünf Jahre, künftig nur noch maximal drei Jahre bezuschusst seine Arbeitszeit reduzieren kann. Konkret gilt die Altersteilzeit nur noch, solange noch keine Teilpension möglich ist bzw. kein Pensionsanspruch besteht.

Stufenweise Anpassung bis 2028

Wer beispielsweise 60 ist und mit 63 in Korridorpension gehen kann, hat dann für drei Jahre Anspruch auf Altersteilzeitgeld. Hat die Person keinen Anspruch auf Korridorpension (für die künftig 42 Versicherungsjahre nachzuweisen sind), kann sie ab 62 drei Jahre in Altersteilzeit gehen. Die Reduktion auf drei Jahre erfolgt dabei schrittweise:

  • 2026: Noch 4,5 Jahre Altersteilzeit möglich.
  • 2027: Dann vier Jahre.
  • 2028: Schließlich 3,5 Jahre.

„In den letzten Zügen“ – bald ist es fix!

Nach einer kurzen Begutachtung soll die Reform noch im Juli-Plenum vom Nationalrat beschlossen werden. Ob dann auch der Nachhaltigkeitsmechanismus, der ab 2030 auf ausufernde Pensionskosten reagieren soll, fertig ist, bleibt abzuwarten. Sozialministerin Schumann betonte jedoch, man sei „in den letzten Zügen“ der Verhandlungen.

Die neue Teilpension markiert einen Paradigmenwechsel in der österreichischen Pensionslandschaft. Sie bietet mehr Flexibilität und die Möglichkeit, den Übergang in den Ruhestand sanfter zu gestalten. Gleichzeitig soll sie das Budget entlasten. Ob diese Reform die erhofften Effekte erzielt, wird die Zukunft zeigen. Eines ist jedoch klar: Österreichs Arbeitswelt wird sich verändern!

Quelle „heute.at“

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Von admin

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