Wien – Ein Urteil des Wiener Landesgerichts für Zivilrechtssachen (LGZ) lässt die Wellen hochgehen: Es hat entschieden, dass ein privater Vertrag, der auf islamischem Recht – der Scharia – basiert, in Österreich rechtliche Gültigkeit haben kann. Politische Reaktionen folgen prompt und sind heftig.

320.000 Euro: Schiedsspruch nach Scharia

Zwei muslimische Männer hatten in einem Vertrag vereinbart, Streitigkeiten nach Scharia-Recht zu entscheiden. Nach einer Auseinandersetzung wurde einer der beiden von einem selbsternannten Schiedsgericht zu einer Zahlung von 320.000 Euro „verurteilt“. Der Betroffene legte Einspruch ein und wandte sich an das Wiener Landesgericht, das nun den Schiedsspruch überraschend als wirksam einstufte.

FPÖ-Politiker warnen vor „Aushöhlung des Rechtsstaates“

Die politischen Reaktionen lassen nicht lange auf sich warten. Manfred Haimbuchner, Landeshauptmann-Stellvertreter Oberösterreichs (FPÖ), warnt vor einer „Aushöhlung des Rechtsstaates“. Für ihn ist die Scharia mit den Grundwerten Österreichs unvereinbar. „Es ist unbestritten, dass die Scharia auch die Steinigung als gerechte Strafe kennt oder das Schlagen von Frauen toleriert oder gar vorschreibt“, so Haimbuchner. Er sieht in dem Urteil ein weiteres Beispiel dafür, wie der Rechtsstaat der „schleichenden Vereinnahmung des Islams“ nichts entgegensetze.

Auch der niederösterreichische FPÖ-Sicherheitsprecher Andreas Bors reagiert scharf: „Es ist ein absoluter Wahnsinn, dass ein österreichisches Gericht nun entschieden hat, dass die Scharia auch in unserem Land Gültigkeit haben soll.“ Er betont, dass der christlich-abendländisch geprägte Rechtsstaat niemals durch Paralleljustiz untergraben werden dürfe.

Türkische Kulturgemeinde: Urteil verstößt gegen EU-Recht

Selbst die Türkische Kulturgemeinde (TKG) meldet sich kritisch zu Wort und sieht in dem Urteil zahlreiche Verstöße gegen EU-Recht. Die TKG verweist auf ein Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs von 2003, das die Einführung zweier verschiedener Rechtssysteme in Europa verbiete. Zudem fragt die TKG, warum bei einer so hohen Summe von 320.000 Euro kein Anwalt oder Notar hinzugezogen wurde und sieht darin einen möglichen Steuerbetrug.

Grundwerte in Gefahr?

Die Entscheidung des Wiener Landesgerichts hat eine hitzige Debatte ausgelöst. Das Urteil wirft die Frage auf, inwieweit private Verträge auf Basis von religiösem Recht in einem säkularen Rechtsstaat wie Österreich anerkannt werden können. Während die einen vor einer Untergrabung der Grundwerte warnen, sehen andere darin einen Verstoß gegen europäische Rechtsprechung. Ob das Urteil aufrecht bleibt und welche Folgen es für das österreichische Rechtssystem haben wird, bleibt abzuwarten.

Quelle „heute.at“

Österreich, unser Rechtsstaat – Was ist uns das wert?

Von admin

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