Österreichs Pensionssystem steht vor großen Herausforderungen: Immer mehr Menschen erreichen ein höheres Alter, während gleichzeitig weniger junge Arbeitskräfte nachkommen.

Um die Finanzierung der Pensionen langfristig zu sichern, hat die Regierung eine Reform angekündigt. Arbeits- und Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) sprach im „Heute“-Interview über die geplanten Änderungen, die eine Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters von 65 Jahren vermeiden sollen, stattdessen aber Anreize für längeres Arbeiten schaffen wollen.

Die Teilpension kommt: Mehr Flexibilität für den Ruhestand

Ab Jänner 2026 soll ein neues Teilpensionsmodell eingeführt werden. Dieses richtet sich an all jene, die ihr persönlich frühestmögliches Pensionsantrittsalter erreicht haben, aber noch nicht komplett aus dem Berufsleben ausscheiden möchten. Schumann erklärt das Modell so: „Ich kann dann sagen, ich schaffe die volle Arbeitszeit nicht mehr – aber ein paar Tage könnte ich noch gut arbeiten und das würde mir auch Freude machen. Dann kann ich dieses Teilpensionsmodell wählen.“

Das Besondere daran: Die neue Teilpension soll für alle Pensionsarten offenstehen, von der Schwerarbeiterpension bis zur Langzeitversicherten-Regelung. Je nachdem, wie viel man noch arbeitet, wird die Pension anteilig ausbezahlt (25, 50 oder 75 Prozent). Den verbleibenden Teil erhält man als Gehalt vom Arbeitgeber und zahlt weiterhin in das Pensionskonto ein. Selbst nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters von 65 Jahren kann die Teilpension noch in Anspruch genommen werden. Aktuellen Regelungen zufolge erhöht sich die spätere Pension durch dieses Weiterarbeiten für bis zu drei Jahre. Die Ministerin rechnet damit, dass im kommenden Jahr etwa 10.000 Personen dieses Angebot nutzen werden.

Flat-Tax für längeres Arbeiten in Planung

Ein weiteres großes Paket zum Arbeiten im Alter, insbesondere nach Erreichen des gesetzlichen Antrittsalters, ist in Verhandlung. Dabei geht es um die geplante Flat-Tax auf Zuverdienste: Es soll eine pauschale Abgabe von 25 Prozent auf Einkommen geben, die über das Pensionsalter hinaus erzielt werden. Dieses vereinfachte System soll es finanziell attraktiver machen, länger zu arbeiten.

„Ältere zu teuer? Das ist eine Ausrede!“

Ein zentrales Problem, das die Ministerin anspricht, ist die Zurückhaltung vieler Unternehmen, ältere Bewerber einzustellen. Schumann appelliert hier an die Wirtschaft: „Ich kann nur immer wieder werbend sagen: Die Unternehmen mögen den Schatz der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heben und sie in Beschäftigung halten oder wieder in Beschäftigung bringen.“ Das oft genannte Argument, ältere Arbeitnehmer seien „zu teuer“, lässt Schumann nicht gelten: „Das ist, glaube ich, jetzt ein bisschen die Ausrede, um schon vorzubauen, dass man ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer doch nicht so gern einstellt.“

Sie betont die Notwendigkeit, diese Hürde zu überwinden: „Wir brauchen Fachkräfte, wir können das Potenzial der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht liegen lassen. Wir dürfen nicht nur über Belastungen reden – die Älteren bringen ja einen großen Erfahrungsschatz ein, haben großes Wissen, das sie an jüngere Kollegen weitergeben können.“ Einen Bonus-Malus-System, wie es Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) vorschlug, ist derzeit allerdings nicht im Regierungsprogramm vorgesehen und daher nicht umzusetzen.

Pensionssystem sicher – Nachhaltigkeitsmechanismus ab 2026

Korinna Schumann selbst erwartet eine „normale Beamtinnenpension“ und hat keine private Zusatzvorsorge. Sie versichert, dass das staatliche Pensionssystem sicher sei, was auch durch Mittel- und Langzeitprognosen bestätigt werde. Ab 2026 muss die Ministerin jedoch jährlich einen Bericht zur Kostenentwicklung der Pensionen vorlegen – eine Maßnahme des sogenannten Nachhaltigkeitsmechanismus. Bis Ende 2029 wird beobachtet, ob der geplante Kostenpfad eingehalten wird. Erst danach könnten bei Bedarf weitere Maßnahmen ergriffen werden, wie eine neuerliche Verschiebung der Korridorpension oder sogar eine Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters. Schumann persönlich geht jedoch davon aus, dass der Kostenpfad eingehalten wird.

Die Forderung der Industrie, bis 70 zu arbeiten, weist die Ministerin zurück: „Diese Frage stellt sich jetzt nicht. Sondern uns muss es darum gehen, wie wir es schaffen, dass die Menschen wirklich bis zum gesetzlichen Pensionsantrittsalter arbeiten. Es bringt ja auch gar nichts, das gesetzliche Alter anzuheben, wenn wir die entsprechenden Arbeitsplätze nicht anbieten können. Dann verschieben sich die Leistungen nur in andere Systeme.“

Altersteilzeit wird verkürzt und Appell an die Bürger

Neben der neuen Teilpension wird auch die Altersteilzeit reformiert. Sie wird schrittweise von fünf auf drei Jahre verkürzt. Diese Neuerung sei sinnvoll und orientiere sich an der gängigen Praxis, da die durchschnittliche Dauer der Altersteilzeit bei Frauen bei 3,4 Jahren und bei Männern kürzer liegt. Ziel ist es, Altersteilzeit und Teilpension künftig „gemeinsam zu denken“. Die Altersteilzeit kann künftig bis zum Anspruch auf eine Teilpension in Anspruch genommen werden.

Abschließend appelliert die Ministerin an die Bevölkerung: „Es ist wichtig, sich zum Thema Pension gut zu informieren.“ Insbesondere jüngere Menschen, die oft nur Teilzeit arbeiten, sollten ihr Pensionskonto genau prüfen. Die gestiegenen Zugriffe auf das Online-Pensionskonto wertet Schumann als „ein gutes Zeichen, dass die Menschen sich damit beschäftigen“.

Die geplante Pensionsreform setzt auf Flexibilität und Anreize für längeres Arbeiten, um eine Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters zu vermeiden. Das neue Teilpensionsmodell und die geplante Flat-Tax sollen den Übergang in den Ruhestand erleichtern und finanziell attraktiv gestalten. Entscheidend wird sein, ob Unternehmen bereit sind, das Potenzial älterer Arbeitnehmer voll auszuschöpfen.

Quelle „heute.at“

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Von admin

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