Verfassungsgerichtshof bestätigt: Jeder Haushalt zahlt, ob er will oder nicht
Wien, Österreich – Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat ein klares Zeichen gesetzt: Der ORF-Beitrag in seiner aktuellen Form ist verfassungskonform. Das bedeutet, dass jeder Haushalt in Österreich, der einen Hauptwohnsitz hat, die monatlichen 15,30 Euro entrichten muss – unabhängig davon, ob ORF-Inhalte konsumiert werden oder nicht. Eine Entscheidung, die für viele Diskussionen sorgen dürfte.
Keine Ausrede mehr: Nutzung ist kein Kriterium
Im Zentrum der nun abgewiesenen Beschwerden stand der Vorwurf der Ungleichbehandlung. Es wurde argumentiert, dass es ungerecht sei, Haushalte, die das ORF-Angebot nicht nutzen, finanziell genauso zu belasten wie jene, die es intensiv in Anspruch nehmen. Doch der VfGH sieht das anders. Die Möglichkeit der Nutzung allein reicht aus, um die Beitragspflicht zu rechtfertigen.
„Es liegt im gesamtgesellschaftlichen Interesse, dass der Rundfunk seine besondere demokratische und kulturelle Aufgabe wahrnimmt“, heißt es in der Aussendung des VfGH. Die Richter betonen, dass die ständige Verfügbarkeit des ORF-Angebots – ob über Fernseher, Radio oder online – ein Service sei, der von allen potenziellen Nutzern jederzeit und ortsunabhängig in Anspruch genommen werden kann. Es sei daher nicht erforderlich, den Beitrag an den tatsächlichen Konsum zu knüpfen.
OBS bleibt am Drücker: Bescheide kommen
Die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS), die frühere GIS, ist damit weiterhin berechtigt, die Beitragsbescheide zu versenden und einzufordern. Auch die Ausgliederung hoheitlicher Aufgaben auf die OBS wird vom VfGH als sachlich und effizient beurteilt. Selbst wer kein herkömmliches Fernseh- oder Radiogerät besitzt, muss zahlen, da das ORF-Angebot heutzutage über vielfältige Technologien, wie das Internet, zugänglich ist.
Das „Massenverfahren“ ist beendet
Mit dieser Entscheidung des VfGH endet auch das sogenannte „Massenverfahren“. Zahlreiche Verfahren, die bereits beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) anhängig waren und aufgrund der VfGH-Entscheidung unterbrochen wurden, können nun fortgesetzt werden. Es ist davon auszugehen, dass viele dieser Beschwerden nun ebenfalls abgewiesen werden.
Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs ist ein klares Ja zum aktuellen ORF-Beitragssystem. Die Entscheidung untermauert die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seine Finanzierung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
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