Paukenschlag für Kreditkartennutzer in Österreich: Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs öffnet sich für tausende Kunden die Tür für umfangreiche Rückzahlungen zu Unrecht eingehobener Gebühren.
Was bisher vor allem klassische Bankkredite betraf, erreicht nun mit voller Wucht die Kreditkartenbranche. Die Arbeiterkammer (AK) konnte einen entscheidenden Sieg gegen den Marktgiganten card complete erringen. Im Kern geht es um versteckte Kosten, die Konsumenten bei Zahlungen in Fremdwährungen jahrelang belastet haben.
Doppelbelastung gestoppt
Der Stein des Anstoßes liegt in der Intransparenz der Verrechnungsmodelle. card complete verlangte bei Transaktionen außerhalb der Eurozone Bearbeitungsentgelte zwischen 1,5 und 1,65 Prozent. Das Problem: Gleichzeitig waren bereits Abschläge im Referenzwechselkurs enthalten. Der Oberste Gerichtshof (OGH) urteilte unmissverständlich, dass diese Doppelverrechnung gegen das Transparenzgebot verstößt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass für den normalen Verbraucher nicht ersichtlich sei, welche konkrete Leistung durch die zusätzlichen Gebühren abgegolten wird. Diese Verschleierung von Kosten ist nun rechtlich hinfällig.
Erfolge der Konsumentenschützer
Dieser Erfolg ist kein Einzelfall. In den vergangenen Monaten gerieten bereits mehrere heimische Institute unter Druck. Organisationen wie die Arbeiterkammer und verschiedene Konsumentenschutzvereine fechten systematisch unzulässige Klauseln an. Auch Dienstleister wie Jufina unterstützen Betroffene bereits bei der Prüfung von Ansprüchen gegen Banken. Finanz.at berichtete bereits über ähnliche Fälle bei herkömmlichen Kreditbearbeitungsgebühren, die nun ebenfalls rückabgewickelt werden müssen.
Fristen und Zeiträume
Die Einigung zwischen der AK und card complete sieht eine weitreichende Lösung vor. Besonders erfreulich für Kunden: Die Rückerstattung gilt sogar für bereits gekündigte Verträge. Bei Visa- und Mastercard-Produkten können Entgelte ab dem 1. August 2018 zurückgefordert werden. Nutzer von Diners Club Karten profitieren sogar rückwirkend bis zum 1. März 2015. Die Rückzahlung kann wahlweise als Gutschrift auf das Kartenkonto oder per Überweisung auf ein Girokonto erfolgen. Bestehende Rückstände werden jedoch gegengerechnet.
Handlung für Kunden erforderlich
Das Geld fließt nicht automatisch. Betroffene müssen selbst die Initiative ergreifen und einen Antrag stellen. Dies ist über ein Online-Formular auf der Website von card complete möglich. Wer den Postweg bevorzugt, kann das Formular ausdrucken und einsenden. Die Frist für diese Rückforderungen endet am 1. August 2026. Die Tragweite dieses Urteils geht weit über card complete hinaus. Viele Anbieter nutzen ähnliche „Manipulationsentgelte“. Die AK stellt hierfür bereits Musterbriefe zur Verfügung, um auch gegen andere Anbieter vorzugehen.
Das aktuelle Urteil ist ein Meilenstein für die Transparenz am Finanzmarkt. Es zeigt, dass sich Hartnäckigkeit seitens der Konsumentenschützer auszahlt. Kreditkarteninhaber sollten ihre Abrechnungen der letzten Jahre prüfen und die Chance auf Rückerstattung nutzen, bevor die Fristen verstreichen.
Quelle „finanz.at“
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