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Das klassische Pokerspiel um das liebe Geld bekommt in Österreichs Personalbüros eine völlig neue Dynamik. Wer kennt sie nicht, die berüchtigte Frage im Bewerbungsgespräch:

„Was haben Sie denn in Ihrem letzten Job verdient?“ Ab dem 7. Juni 2026 ist damit endgültig Schluss. Eine neue EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz dreht den Spieß am Arbeitsmarkt kräftig um und stärkt die Position von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern massiv.

Das Aus für das alte Gehalt

Bisher nutzten viele Personalverantwortliche die Gehaltshistorie von Bewerbern gerne als Verhandlungsbasis, um das Einstiegsgehalt zu drücken. Wer einmal unterbezahlt war, schleppte diesen Nachteil oft jahrelang von Job zu Job mit. Die neue EU-Vorgabe verbietet Arbeitgebern diese Frage nun explizit. Das aktuelle oder frühere Einkommen darf nicht mehr Gegenstand der Befragung sein. Dadurch zählt bei der Gehaltsverhandlung künftig ausschließlich der Wert der neuen Stelle und die Qualifikation des Bewerbers, nicht mehr die Vergangenheit.

Unternehmen müssen Karten offenlegen

Die Richtlinie bringt eine weitreichende Informationspflicht für Betriebe mit sich. Arbeitgeber dürfen nicht mehr abwarten, bis der Bewerber eine Zahl nennt, sondern müssen von sich aus Transparenz schaffen. Das Einstiegsentgelt oder eine konkrete Gehaltsspanne müssen den Interessenten rechtzeitig mitgeteilt werden. Dies hat entweder direkt in der Stellenanzeige zu erfolgen oder muss dem Bewerber spätestens vor dem ersten offiziellen Gespräch vorliegen. Fehlt diese Angabe im Inserat, haben Jobsuchende das gute Recht, den finanziellen Rahmen vorab aktiv einzufordern.

Sanktionen bei Verstößen drohen

Die neuen Regeln sind kein zahnloser Tiger. Für Unternehmen, die sich weiterhin nach dem alten Gehalt erkundigen oder die Transparenzpflichten ignorieren, sieht die Richtlinie spürbare Konsequenzen vor. Vorgesehen sind wirksame Sanktionen, die von empfindlichen Geldbußen bis hin zu Schadensersatzansprüchen für die betroffenen Bewerber reichen. Wie die genaue gesetzliche Umsetzung und die Höhe der Strafen in Österreich im Detail aussehen werden, entscheidet der nationale Gesetzgeber in den kommenden Wochen.

Strategien für das Jobinterview

Trotz des Verbots sollten sich Jobsuchende gründlich auf die Verhandlung vorbereiten. Experten raten dazu, vorab mittels Gehaltsvergleichen eine realistische Spanne für die jeweilige Branche und Region zu ermitteln. Sollte ein Personalverantwortlicher die neue Regelung ignorieren und dennoch nach dem alten Bezug fragen, gilt: Ruhe bewahren und höflich, aber bestimmt ablehnen. Eine professionelle Formulierung für diesen Fall lautet: „Mein bisheriges Gehalt eignet sich für diese neue, verantwortungsvolle Aufgabe nicht als Vergleichswert.“

Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie im Juni 2026 ist ein Meilenstein für mehr Fairness im Bewerbungsprozess. Sie beendet die Praxis, niedrige Vorh Gehälter fortzuschreiben, und zwingt Unternehmen zu mehr Offenheit. Für Bewerber bedeutet das ein großes Plus an Verhandlungsmacht, erfordert aber auch ein selbstbewusstes Auftreten und eine gute Vorbereitung auf den finanziellen Rahmen der neuen Stelle.

Quelle „heute.at“

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Von admin

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