Heftige Debatten im Parlament

In der 87. Sitzung des Nationalrats ging es hoch her. Im Zentrum der geladenen Atmosphäre stand ein brisanter Antrag der FPÖ. Die Freiheitlichen forderten eine drastische Erleichterung bei der Abschiebung ausländischer Straftäter. Doch der Vorstoß stieß bei den anderen Fraktionen auf geschlossene Ablehnung und scheiterte in der Abstimmung.

Zahlen und Absichten der FPÖ

Der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Michael Schilchegger begründete die Initiative seiner Partei mit einer besorgniserregenden Entwicklung der Kriminalität. Er verwies dabei explizit auf die aktuellen Haftzahlen in den heimischen Justizanstalten. Demnach besitzt mehr als die Hälfte aller Häftlinge in Österreich keine österreichische Staatsbürgerschaft. Schilchegger stellte klar, dass straffällig gewordene Personen konsequent in ihre Herkunftsländer rückgeführt werden müssten. Österreich dürfe kein Resozialisierungsprojekt für ausländische Schwerverbrecher sein. Die derzeitige Rechtslage verhindere jedoch zu oft eine Abschiebung, was die FPÖ nun grundlegend ändern wollte.

Scharfe Kritik von der ÖVP

Die Reaktion der Volkspartei ließ nicht lange auf sich warten. Der ÖVP-Abgeordnete Wolfgang Gerstl fand deutliche Worte für den freiheitlichen Vorstoß und bezeichnete das Papier rechtlich gesehen als absoluten Topfen. Gerstl argumentierte, dass Österreich fest an die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden sei. Da diese in Österreich Verfassungsrang genieße, stehe der Antrag im Widerspruch zur rechtlichen Grundordnung. Dem Koalitionspartner zufolge versuche die FPÖ lediglich, Ängste in der Bevölkerung zu schüren und die Gesellschaft gezielt zu spalten. Zudem warf er den Freiheitlichen vor, langfristig den Austritt aus der Menschenrechtskonvention anzustreben.

SPÖ sieht Angriff auf Grundrechte

In die gleiche Kerbe schlug die Opposition. Für die SPÖ-Abgeordnete Muna Duzdar geht die Initiative der FPÖ weit über die Frage von Abschiebungen hinaus. Sie betonte, dass die Europäische Menschenrechtskonvention das Fundament des gesamten demokratischen Rechtsstaates sichere und die Grundrechte von Millionen Menschen in 47 Staaten garantiere. Die Argumentation der FPÖ, kriminelle Täter im Fokus zu haben, entlarvte Duzdar als reinen Vorwand. In Wahrheit gehe es der FPÖ darum, die verfassungsmäßigen Rechte der gesamten heimischen Bevölkerung systematisch abzubauen. Sie stufte den Antrag daher als völkerrechts- und verfassungswidrig ein.

Das Ergebnis im Plenum

Am Ende der leidenschaftlich geführten Parlamentsdebatte zeigte sich eine klare Frontstellung. Der Antrag der Freiheitlichen zur erleichterten Abschiebung krimineller Ausländer blieb völlig isoliert. Da sich keine der anderen Fraktionen den Argumenten anschloss, blieb die FPÖ in der Minderheit. Der Vorstoß wurde vom Nationalrat offiziell abgelehnt.

Die Debatte im Nationalrat verdeutlicht die tiefen ideologischen Gräben in der österreichischen Migrations- und Rechtspolitik. Während die FPÖ mit Verweis auf die Kriminalitätsstatistik drastische Verschärfungen fordert, sehen ÖVP und SPÖ darin einen populistischen Angriff auf die Verfassung und die internationalen Menschenrechtsverträge. Die Brandmauer der anderen Parteien gegen freiheitliche Anträge dieser Art steht weiterhin felsenfest.

Quelle „heute.at“

Klartext für Österreich.

Von admin

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