Italien steht vor einer tiefgreifenden Reform im Bildungswesen.
Die Regierung in Rom plant eine verbindliche Quote für ausländische Kinder in den Schulklassen des Landes, um der Bildung von sogenannten Ghetto-Klassen entgegenzuwirken und eine bessere Integration zu gewährleisten.
Ausgewogene Schulklassen als Ziel
In einem TV-Interview stellte Italiens Regierungschefin Giorgia Meloni klar, dass eine ungleiche Verteilung von Schülern verhindert werden müsse. Ziel der Initiative sei die Schaffung ausgewogener Klassenstrukturen, in denen eine erfolgreiche Sprachförderung und Gemeinschaft möglich bleiben. Daher soll künftig eine strikte Obergrenze von maximal 30 Prozent für bestimmte ausländische Schüler pro Klasse gelten.
Klare Kriterien für die Regelung
Die geplante Obergrenze richtet sich nicht pauschal an alle Schüler ohne italienischen Pass. Betroffen sind ausschließlich Kinder, die kein Italienisch sprechen und vorab keinen Kindergarten im Land besucht haben. Wie der „Kurier“ berichtet, soll die Maßnahme bereits in einer anstehenden Kabinettsitzung beschlossen werden.
Schüler, die bereits seit mehreren Jahren erfolgreich eine Schule in Italien besuchen, bleiben von dieser Regelung ausgenommen. Laut Bildungsminister Giuseppe Valditara kann bei diesem Personenkreis von ausreichenden Sprachkenntnissen ausgegangen werden. Die Maßnahme ist somit nicht an spezifische Staatsbürgerschaften gebunden, sondern orientiert sich rein an den tatsächlichen Sprachkompetenzen.
Regionale Unterschiede im Land
Die Situation an den Bildungseinrichtungen stellt sich derzeit sehr unterschiedlich dar. Landesweit existieren rund 34.000 Klassen, in denen der Anteil ausländischer Schüler bei mindestens 30 Prozent liegt. An Standorten mit besonders hohem Migrationsanteil kommen schon jetzt speziell geschulte Lehrkräfte zum Einsatz.
Zudem unterscheidet sich die Verteilung geografisch stark. Während in den Metropolregionen Norditaliens sowie in der Hauptstadt Rom ein hoher Anteil ausländischer Kinder verzeichnet wird, fällt diese Quote in den südlichen Landesteilen deutlich geringer aus.
Umsetzung durch regionale Behörden
Für die Kontrolle und praktologische Durchführung der Maßnahme sollen die regionalen Schulbehörden verantwortlich sein. Überschreitet eine Bildungseinrichtung die zulässige Obergrenze von 30 Prozent, sind die Behörden gefordert einzugreifen. In solchen Fällen müssen betroffene Kinder an umliegende Schulen in der näheren Umgebung vermittelt werden.
Mit der geplanten 30-Prozent-Quote verfolgt die italienische Regierung das Ziel, die Integration über den Erwerb der Landessprache gezielter zu steuern. Durch Ausnahmeregelungen für sprachkundige Kinder soll die Maßnahme differenziert angewendet werden, erfordert jedoch einen erheblichen logistischen Aufwand bei der regionalen Verteilung der Schüler.
Quelle „heute.at“
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