Am helllichten Samstag wurde ein leerstehendes Einfamilienhaus in Wien-Penzing zum Schauplatz eines Polizeieinsatzes. Vier Männer drangen gegen 13:15 Uhr in das Objekt ein, wurden jedoch von der schnellen Reaktion der Exekutive überrascht.
Aufmerksamer Zeuge verhinderte Schlimmeres

Der Vorfall ereignete sich zur Mittagszeit, als das Quartett ein Fenster des derzeit unbewohnten Hauses einschlug. Durch die zerstörte Scheibe gelangten die Täter an einen im Inneren befindlichen Schlüssel, mit dem sie schließlich die Haustür öffneten. Die Rechnung hatten die mutmaßlichen Einbrecher jedoch ohne die Nachbarschaft gemacht: Ein aufmerksamer Zeuge beobachtete das verdächtige Treiben und wählte sofort den Notruf.

Zugriff durch die Polizeiinspektion Linzer Straße

Die Beamten der nahegelegenen Polizeiinspektion Linzer Straße reagierten unverzüglich. Beim Eintreffen am Tatort konnten die Polizisten die vier Verdächtigen noch im Gebäude stellen. Die Festnahme erfolgte ohne nennenswerten Widerstand. Bei den Männern handelt es sich um zwei rumänische Staatsbürger im Alter von 30 und 49 Jahren, einen 18-jährigen Slowaken sowie einen 28-jährigen Serben.

Die ungewöhnliche Rechtfertigung der Tatverdächtigen

In der anschließenden Vernehmung präsentierten die Männer eine Verteidigungsstrategie, die bei den Ermittlern für Erstaunen sorgte. Trotz des eingeschlagenen Fensters behaupteten die Beschuldigten, die Haustür sei bereits offen gestanden. Man habe keineswegs die Absicht gehabt, Wertgegenstände zu entwenden. Vielmehr sei man lediglich auf der Suche nach einem Platz zum Schlafen gewesen.

Anzeige auf freiem Fuß

Die Staatsanwaltschaft Wien prüfte den Sachverhalt nach der Einvernahme. Da die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft in diesem Fall nicht vollumfänglich gegeben waren, wurde angeordnet, die vier Männer auf freiem Fuß anzuzeigen. Sie müssen sich nun wegen des Verdachts des Einbruchsdiebstahls bzw. des Hausfriedensbruchs verantworten.

Dank der Zivilcourage eines Anwohners konnte ein potenzieller Seriendiebstahl im Keim erstickt werden. Auch wenn die Ausrede der „Schlafplatzsuche“ kreativ anmutet, schützt sie im österreichischen Strafrecht nicht vor den Konsequenzen eines gewaltsamen Eindringens in fremdes Eigentum.

Quelle „heute.at“

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Von admin

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