Die Europäische Union zieht im Online-Handel die Notbremse. Ab dem Mittwoch greift eine neue Zollregelung, die das Einkaufen bei beliebten Plattformen außerhalb der EU drastisch verändern wird. Für Verbraucher in Österreich bedeutet dies das Ende der Ära von extrem billigen Schnäppchen aus Fernost.
Die neue Mindestgebühr
Wer in den vergangenen Jahren bei Online-Riesen wie Shein oder Temu bestellt hat, kam bei Beträgen unter der Freigrenze meist ohne zusätzliche Abgaben davon. Damit ist nun Schluss. Ab dem 1. Juli wird für jedes Paket aus einem Drittstaat ein Mindestzoll von drei Euro fällig. Diese Regelung betrifft alle Sendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro, die bislang vollständig zollfrei importiert werden konnten. Liegt der Wert einer Lieferung über dieser Grenze, kommen die bereits bekannten, regulären Zollsätze zur Anwendung.
Berechnung nach Kategorien
Die Verrechnung der neuen Gebühr folgt einem spezifischen System, das nach Produktkategorien unterscheidet. Die Pauschale von drei Euro wird pro Warengruppe erhoben. Wenn ein Kunde in einem Paket beispielsweise fünf T-Shirts bestellt, bleibt es bei einer einmaligen Gebühr von drei Euro, da es sich um dieselbe Produktkategorie handelt. Befinden sich in der Sendung jedoch ein T-Shirt und eine Haarspange, werden zwei verschiedene Kategorien berührt. In diesem Fall verdoppelt sich der Zoll auf insgesamt sechs Euro. Ausgenommen von dieser Regelung sind Staaten, mit denen die EU ein Freihandelsabkommen unterhält, wie etwa die Schweiz.
Zweite Teuerungswelle im Herbst
Die Zollpauschale ist nur der erste Schritt einer umfassenden Reform. Für den 1. November ist bereits die Einführung einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr geplant. Die genaue Höhe steht derzeit noch nicht fest, Experten rechnen jedoch mit etwa zwei Euro pro Paket. Diese zusätzliche Abgabe soll den enormen Verwaltungsaufwand und die Mehrkosten abfedern, die bei den Zollbehörden durch die Bearbeitung von Milliarden von Kleinsendungen entstehen.
Hintergründe der Entscheidung
Die EU-Kommission reagiert mit diesem Schritt auf eine beispiellose Paketflut. Allein im Jahr 2024 wurden rund 4,6 Milliarden Pakete aus Drittstaaten in die Europäische Union eingeführt, was rechnerisch mehr als 145 Sendungen pro Sekunde entspricht. Nach Angaben der Behörde stammen über 90 Prozent dieser Waren aus China. Heimische und europäische Handelsunternehmen kritisieren diesen Zustand seit Jahren als unfairen Wettbewerb. Zudem warnen Sicherheitsbehörden vor mangelhaften Kontrollen. Die Zollämter sind schlicht nicht mehr in der Lage, jede Kleinsendung auf verbotene Substanzen, gefährliche Chemikalien in Kinderspielzeug oder verschluckbare Kleinteile zu überprüfen.
Kostenüberwälzung auf Kunden
Formell richtet sich die neue Zollpflicht an die Unternehmen, welche die Waren in die Europäische Union versenden. Ein Kommissionsbeamter in Brüssel stellte jedoch klar, dass es den Firmen freisteht, diese Kosten an die Endverbraucher weiterzugeben. Dies sei eine rein wirtschaftliche Entscheidung der Händler. Die einzige Bedingung der EU ist eine transparente und klare Information der Kunden über die anfallenden Mehrkosten vor dem Kaufabschluss.
Reaktionen der Online-Händler
Versuche, die neuen Abgaben durch logistische Kniffe zu umgehen – etwa durch den Zwischenversand über ein Nicht-EU-Land mit Freihandelsabkommen wie die Schweiz –, sind gesetzlich untersagt. Die EU-Kommission hat angekündigt, solche Umgehungsversuche streng zu kontrollieren. Als Reaktion auf die geänderten Rahmenbedingungen planen mehrere große Online-Händler bereits den Bau eigener Lagerhallen und Logistikzentren direkt auf europäischem Boden. Große Sammellieferungen an diese Standorte unterliegen dann zwar den regulären Zollsätzen, erleichtern den Behörden jedoch die Kontrolle und umgehen die kleinteilige Paketabgabe.
Zukunft der Zollreform
Die nun startende Regelung ist als Übergangslösung für einen Zeitraum von zwei Jahren konzipiert. Im Anschluss plant die Europäische Union eine noch tiefgreifendere Reform des Zollrechts. Nach Ablauf der zweijährigen Frist soll die bisherige 150-Euro-Freigrenze komplett abgeschafft werden, womit die aktuelle Übergangsphase in ein dauerhaftes, neues System übergeht.
Die Europäische Union setzt mit der neuen Paketabgabe ein deutliches Zeichen gegen den unkontrollierten Import von Billigwaren und stärkt den heimischen Handel. Für die Konsumenten in Österreich bedeutet die Reform das Ende der unkomplizierten Kleinstbestellungen im Ausland. Wer weiterhin Kleidung oder Accessoires in Fernost bestellt, muss künftig genau kalkulieren, ob der vermeintliche Schnäppchenpreis die neuen Pauschalgebühren und die anstehenden Bearbeitungsentgelte noch wert ist.
Quelle „heute.at“
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