In Österreich gelten seit dem 1. September 2026 umfassende Änderungen im Führerscheingesetz. Die neuen Bestimmungen betreffen Prüfungsfristen, die Gültigkeitsdauer bestimmter Klassen, internationale Führerscheine sowie Verwaltungsschritte bei Verlust oder Verzicht der Lenkberechtigung.
Kürzer Warten nach gescheiterter Prüfung
Für Fahrschüler bringt die Reform eine Erleichterung bei nicht bestandenen Prüfungen: Die verpflichtende Wartezeit bis zum nächsten Prüfungsantritt wurde von bisher zwei Wochen auf zwölf Tage verkürzt.
Strenge Sperre bei Prüfungsbetrug
Erheblich verschärft wurden die Konsequenzen für Schummelversuche bei der Theorieprüfung. Wer beim Betrügen erwischt wird, muss künftig doppelt so lange auf einen neuen Versuch warten wie bisher: Die Sperrfrist steigt von neun auf 18 Monate.
Neue Fristen für Lkw- und Bus-Klassen
In den Führerscheinklassen C (Lkw) und D (Bus) ändert sich die Regelung für ältere Lenker. Ab dem vollendeten 60. Lebensjahr gilt nun eine allgemeine Befristung von fünf Jahren. Bislang mussten diese Führerscheine bereits alle zwei Jahre verlängert werden.
Änderungen bei internationalen Führerscheinen
Internationale Führerscheine nach dem Wiener Übereinkommen sind ab sofort drei Jahre lang gültig, anstatt wie bisher nur ein Jahr. Wer bei einer Verkehrskontrolle den erforderlichen internationalen Führerschein nicht mitführt, wird rechtlich so behandelt wie Personen, die das Dokument zu Hause vergessen haben.
Erleichterung bei der Umschreibung
Bei der Umschreibung einer Lenkberechtigung aus einem Staat außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) wird eine Übergangsbestätigung ausgestellt. Mit diesem Dokument dürfen Betroffene bis zur physischen Aushändigung des österreichischen Führerscheins fahren.
Längere Frist für Verlustbestätigungen
Auch die Regelung bei Verlust des Dokuments wurde angepasst. Das Mobilitätsministerium stellt klar, dass die Gültigkeit der Verlustbestätigung von vier auf acht Wochen verdoppelt wird.
Klare Regeln bei Verzicht
Wer freiwillig auf die Lenkberechtigung verzichtet, muss den Führerschein bei der Behörde abgeben. Bei einem Teilverzicht wird ein neues Dokument ausgestellt, das ausschließlich die verbleibenden Klassen enthält.
Die Neuregelungen schaffen einerseits flexiblere Fristen bei Nachprüfungen, Umschreibungen und Verlustdokumenten. Andererseits greift der Gesetzgeber bei Betrugsversuchen konsequent durch, um die Qualität und Fairness der Führerscheinprüfung zu sichern.
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