Die Bundesregierung bringt nach intensiven Verhandlungen eine spürbare finanzielle Entlastung für einkommensschwächere Haushalte auf den Weg.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) am 1. April wird in ganz Österreich ein gesetzlicher Sozialtarif für Strom eingeführt. Von dieser Maßnahme profitieren rund 290.000 Haushalte, was etwa 600.000 Personen im gesamten Bundesgebiet entspricht.
Automatische Abwicklung
Das Besondere an dieser neuen Regelung ist die unbürokratische Umsetzung für die betroffenen Bürger. Der neue Tarif in der Höhe von 6 Cent netto pro Kilowattstunde muss von den Beziehern nicht extra beantragt werden. Die Berücksichtigung erfolgt vollkommen automatisch über die jeweiligen Stromversorger, sofern die notwendigen Daten bereits im System vorhanden sind.
Strenge Kriterien
Anspruch auf diesen vergünstigten Stromtarif haben ausschließlich volljährige Personen mit einem Hauptwohnsitz in Österreich, die bestimmte gesetzliche Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Eine Grundvoraussetzung ist die Befreiung vom ORF-Beitrag. Zusätzlich müssen die Personen eine soziale Leistung beziehen. Dazu zählen unter anderem der Erhalt von Pflegegeld, gesetzlichen Pensionen, Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung oder der Bezug von Sozialhilfe.
Die Datenabgleichung läuft direkt über die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS). Einzig bei einem Wechsel des Stromanbieters müssen die anspruchsberechtigten Kundinnen und Kunden selbst aktiv werden und die Änderung bei der OBS melden.
Deckelung beim Verbrauch
Die Preisgarantie von 6 Cent pro Kilowattstunde netto gilt nicht unbegrenzt, sondern ist auf ein jährliches Kontingent von 2.900 Kilowattstunden (kWh) beschränkt. Zum Vergleich: Ein durchschnittlicher Ein-Personen-Haushalt verbraucht in Österreich rund 1.900 kWh pro Jahr, während ein Haushalt mit zwei Personen im Schnitt auf circa 3.100 kWh kommt.
Größere Familien werden zusätzlich unterstützt. Haushalte mit mehr als drei Personen erhalten für jede weitere Person einen jährlichen Pauschalbetrag in der Höhe von 52,5 Euro. Für Menschen mit einem nachweisbar stromintensiven medizinischen Bedarf – wie etwa für Heimdialysen oder Beatmungsgeräte – besteht die Möglichkeit, einen zusätzlichen Pauschalbetrag direkt beim Wirtschaftsministerium zu beantragen.
Für jede Kilowattstunde, die über die Grenze von 2.900 kWh hinausgeht, dürfen die Energieversorger den Kunden nicht mehr verrechnen, als das aktuell übliche Marktpreisniveau an den Energiebörsen beträgt.
Finanzierung durch Branche
Die politische Führung zeigt sich von der Treffsicherheit der Maßnahme überzeugt. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) betonte am Sonntag, dass damit in Zeiten volatiler Energiepreise gezielt jene Menschen entlastet werden, die die Hilfe am dringendsten benötigen. Staatssekretärin Elisabeth Zehetner (ÖVP) bezeichnete den Sozialtarif als ein hocheffizientes Instrument im Kampf gegen die Teuerung.
Die gesetzliche Regelung ist vorerst auf eine Dauer von zehn Jahren angelegt, wobei der Tarif jährlich an die Inflation angepasst wird. Die veranschlagten Kosten belaufen sich auf rund 60 Millionen Euro pro Jahr und müssen primär von der österreichischen Strombranche selbst getragen werden. Sollte ein gewisser Kostenrahmen überschritten werden, springt der Staat finanziell ein. Laut Berechnungen des Instituts für Höhere Studien (IHS) dämpft der neue Sozialtarif auch die allgemeine Inflation in Österreich um 0,03 Prozentpunkte.
Der neue Strom-Sozialtarif ist ein dringend notwendiges soziales Sicherheitsnetz im Energiebereich. Durch die Koppelung an die Befreiung vom ORF-Beitrag und die automatische Abwicklung wird bürokratischer Hürdenlauf für die Ärmsten vermieden. Die Deckelung schützt vor Missbrauch und setzt dennoch einen spürbaren Impuls zur Senkung der Haushaltskosten für rund 600.000 Österreicher.
Quelle „heute.at
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