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Durch die Abschaffung der kalten Progression sollte den Beschäftigten in Österreich eigentlich mehr Nettoeinkommen verbleiben.

Bei bestimmten Einkommensgruppen kann sich dieser Effekt im Jahr 2027 jedoch ins Gegenteil verkehren. Wer keine Gehaltserhöhung erhält und etwa nicht nach einem Kollektivvertrag entlohnt wird, muss trotz der niedrigeren Lohnsteuer unter Umständen mit spürbaren Einbußen rechnen.

Höchstbeitragsgrundlage steigt

Berechnungen von Finanz.at zufolge liegt der entscheidende Schwellenwert bei einem Monatsgehalt von 7.090 Euro brutto. Ab dieser Summe werden die Entlastungen bei der Steuer durch steigende Sozialversicherungsbeiträge vollständig aufgezehrt. Der Grund dafür ist das Anheben der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung von 6.930 Euro auf 7.410 Euro im Jahr 2027. Besserverdienende müssen dadurch einen größeren Teil ihres Einkommens für die Sozialversicherung abführen.

Geringeres Nettoeinkommen im Jahr 2027

Für Angestellte mit einem gleichbleibenden Bruttogehalt von 7.090 Euro bedeutet das konkret: Der Monatseinzahlungsbetrag für die Sozialversicherung erhöht sich von derzeit rund 1.252 Euro auf etwa 1.281 Euro. Zwar sinkt die Lohnsteuer von ungefähr 1.576 Euro auf 1.547 Euro, doch reicht diese Steuerersparnis nicht aus, um die Mehreinnahmen der Sozialversicherung auszugleichen. Auf das gesamte Jahr hochgerechnet ergibt sich bei dieser Verdiensthöhe ein Netto-Minus von 53,51 Euro gegenüber 2026.

Noch deutlicher fällt der Unterschied bei höheren Gehältern aus. Bei einem unveränderten Einkommen von 7.500 Euro brutto im Monat beläuft sich das monatliche Netto-Minus auf 17,30 Euro. Auf das gesamte Jahr bezogen fehlen den Betroffenen somit 361,67 Euro auf dem Konto. Voraussetzung für diese Verluste ist jedoch jeweils, dass das Bruttogehalt im Jahr 2027 nicht ansteigt.

Quelle „heute.at“

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Von admin

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