BKA/Florian Schrötter
Das geplante Zukunftsdepot für Kinder soll den langfristigen Vermögensaufbau erleichtern.

Doch Großeltern und Paten dürfen kein eigenes Depot für ihre Enkel- oder Patenkinder eröffnen. Damit weicht die geplante Regelung von einer früheren Ankündigung von Bundeskanzler Christian Stocker ab.

Das Zukunftsdepot für unter 18-Jährige soll Kindern ermöglichen, langfristig Vermögen aufzubauen. Der Begutachtungsentwurf sieht allerdings vor, dass ausschließlich die gesetzlichen Vertreter eines Kindes ein solches Depot eröffnen dürfen.

Für Großeltern, Taufpaten und andere Angehörige bedeutet das eine Einschränkung: Sie können nicht selbstständig ein Depot für ihre Enkel- oder Patenkinder einrichten und darüber Geld veranlagen. Die entsprechende Regelung geht aus dem aktuellen Entwurf hervor, obwohl Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) zuvor eine andere Möglichkeit angekündigt hatte.

Verknüpftes Konto als Voraussetzung

Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) verteidigte die Einschränkung bei einer Pressekonferenz. Im Zuge der Verhandlungen und der anschließenden technischen Abstimmungen habe sich gezeigt, dass für die Veranlagung ein verknüpftes Konto erforderlich sei.

Dieses Konto liege in den Händen der Erziehungsberechtigten beziehungsweise der Personen, die mit der Obsorge betraut sind – in der Regel also bei den Eltern. Damit bleibt die Verwaltung des Depots an die gesetzlichen Vertreter des Kindes gebunden.

Großeltern müssen über die Eltern gehen

Nicht nur die Eröffnung des Depots, sondern auch die Entscheidung über die Veranlagung soll bei den Eltern oder den anderen gesetzlichen Vertretern liegen. Sie übernehmen damit die Verantwortung dafür, wie das Geld investiert wird.

Eibinger-Miedl sieht darin keine grundlegende Abkehr von der bisherigen Praxis. Wenn Großeltern ihren Enkeln Geld zukommen lassen wollten, sei dies bislang üblicherweise ebenfalls über die Eltern erfolgt.

Die Möglichkeit, dass Großeltern oder andere Verwandte zusätzlich Geld für ein Kind bereitstellen, soll grundsätzlich bestehen bleiben. Allerdings müsse es eine Person geben, die letztlich für die Verwaltung des Depots verantwortlich ist und die Anlageentscheidungen trifft.

Das Zukunftsdepot soll somit weiterhin den langfristigen Vermögensaufbau für Kinder ermöglichen. Die Kontrolle über die Eröffnung und Verwaltung bleibt nach dem vorliegenden Entwurf jedoch bei den gesetzlichen Vertretern.

Quelle „heute.at“

Vermögen für die nächste Generation – mit klarer Verantwortung.

Von admin

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